Am 21. Juni 2023 haben die zuständigen Minister der Niederlande und Belgiens das neue Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Belgien unterzeichnet. Das neue Steuerabkommen, das darauf abzielt, Doppelbesteuerung zu vermeiden und Missbrauch zu bekämpfen, bietet Lösungen für eine Reihe von Schwierigkeiten mit dem bisherigen Steuerabkommen.
Insbesondere geht es um eine Vereinfachung der Vorschriften für Lehrer (meistens Hochschullehrer und Professoren), Sportler und Künstler. Die Ausnahmeregelungen, die in separaten Bestimmungen für diese Berufe enthalten waren, werden im neuen Steuerabkommen gestrichen. So werden Lehrer und Gymnasiallehrer grundsätzlich in dem Land steuerpflichtig sein, in dem sie arbeiten, Sportler und Künstler meist in ihrem Wohnsitzland. Darüber hinaus enthält das neue Steuerabkommen nach wie vor Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung und besondere Regeln für ausgewanderte Gesellschafter-Geschäftsführer.
Derzeit ist die Situation von Grenzgängern, die von zu Hause aus arbeiten, noch nicht geregelt. Auch im neuen Steuerabkommen werden die Heimarbeitstage von Grenzgängern im Wohnsitzland besteuert. Die Niederlande und Belgien befinden sich jedoch noch in Gesprächen, um (hoffentlich) eine Lösung zu finden, die dann in ein Protokoll aufgenommen wird.
Das neue Steuerabkommen muss noch von den niederländischen und belgischen Parlamenten ratifiziert werden. Erst nach der Genehmigung durch die Parlamente kann das Steuerabkommen in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich nicht vor 2025 der Fall sein.
Das neue Steuerabkommen kann auf dieser Website eingesehen werden (nur auf Niederländisch und Französisch).