Seit dem 1. März 2023 ist es wieder möglich, die niederländische Steuererklärung abzugeben. Auch belgische Einwohner, die in den Niederlanden arbeiten, können wieder ihre niederländische Steuererklärung abgeben. Für diese belgischen Grenzgänger ist das Verfahren zur Anerkennung als ausländischer Steuerzahler seit dem letzten Jahr einfacher geworden. Um sich als ausländischer Steuerzahler zu qualifizieren, müssen mindestens 90 % des gesamten Welteinkommens in den Niederlanden versteuert werden. Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige den niederländischen Steuerbehörden jedes Jahr eine vom FÖD Finanzen unterzeichnete Einkommenserklärung vorlegen. Heutzutage können belgische Grenzgänger ihre Einkommenserklärungen beim FÖD Finanzen hochladen (oder per Post senden), der sie wiederum direkt an die niederländische Steuerverwaltung (Belastingdienst) weiterleitet.
Laden Sie die Einkommenserklärung für 2022 über diese Website der niederländischen Steuerverwaltung herunter. Diese muss dann (digital) ausgefüllt und unterschrieben werden.
Anschließend können Sie die Einkommenserklärung über MyMinfin hochladen. Gehen Sie zu „Meine Interaktionen“ und klicken Sie auf „Antworten auf ein Schreiben“. Geben Sie als Dienstcode „535“ und als Referenz FÖD Finanzen des Dokuments „Niederländische Einkommenserklärung“ ein. Vergessen Sie natürlich nicht, die Einkommenserklärung als Anhang hinzuzufügen! Wenn es Ihnen nicht gelingt, die Einkommenserklärung über MyMinfin hochzuladen, können Sie sie auch per Post an den FÖD Finanzen senden: FÖD Finanzen – GVStw – Privatpersonen, Avenue Prince de Liège 133 boîte 535, 5100 Jambes.
Nachdem die Daten der belgischen Steuererklärung verarbeitet wurden, prüft der FÖD Finanzen die Einkommenserklärung und leitet sie, wenn sie vollständig und korrekt ausgefüllt ist, an die niederländische Steuerverwaltung weiter.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website: https://financien.belgium.be/de/privatpersonen/international/ausl%C3%A4ndische-eink%C3%BCnfte-und-konten/niederlandische-einkommenserklarung.