Niederländische Wähler im Ausland haben jetzt auch Einfluss auf die Zusammensetzung der Ersten Kammer

18. Januar 2023

Niederländische Staatsangehörige, die außerhalb der Niederlande leben, haben seit vielen Jahren das Recht, an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer (Tweede Kamer) und zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Ab 2023 wird eine weitere Wahl hinzukommen: die Wahl der Mitglieder des Wahlkollegiums für Nicht-Einwohner (kiescollege niet-ingezetenen). Bei dieser Wahl haben die Wähler außerhalb der Niederlande (im Ausland oder in Aruba, Curaçao oder Sint Maarten) Einfluss auf die Zusammensetzung des Senats (Eerste Kamer). Dies gilt also auch für niederländische Staatsangehörige, die in Deutschland oder Belgien leben.

Was bedeutet das konkret?

Niederländer, die im Ausland leben, können erstmals im März 2023 für die Kandidaten des Nicht-Einwohner-Wahlkollegiums stimmen. Die Mitglieder dieses Wahlkollegiums werden dann am 30. Mai 2023 zusammen mit den Mitgliedern der Provinzialräte und den Mitgliedern der Wahlkollegien der Karibischen Niederlande über die Zusammensetzung der Ersten Kammer abstimmen.

Anmeldung zur Wahl

Um an den Wahlen zum Wahlkollegium teilnehmen zu können, muss sich ein Wähler einmalig bei der Gemeinde Den Haag in das ständige Wählerverzeichnis für Wähler außerhalb der Niederlande (www.stemmenvanuithetbuitenland.nl) eintragen. Wähler, die bereits als Wähler für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Europäischen Parlament registriert sind, haben inzwischen von der Gemeinde Den Haag eine Aufforderung erhalten, ihre Registrierung für die Wahl zum Wahlkollegium zu beantragen. Die Anmeldung ist bis zum 1. Februar möglich. Die Wählerinnen und Wähler erhalten dann automatisch die notwendigen Wahlunterlagen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Kandidatur

Um Mitglied des Wahlkollegiums zu werden, müssen Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die für die Wahl zum Wahlkollegium gelten. Das bedeutet, dass man nur Mitglied werden kann, wenn man die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Ausland wohnt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wahl, zur Registrierung und zur Kandidatur finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

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