Eltern haben in den Niederlanden Anspruch auf 26 Wochen unbezahlte Elternzeit. Allerdings macht nur ein Drittel der Eltern davon Gebrauch. Um Eltern zu ermutigen, tatsächlich Elternzeit zu nehmen, werden die ersten neun Wochen der Elternzeit ab dem 2. August 2022 mit bis zu 70 % des Tageslohnes vergütet. Die bezahlte Elternzeit ist an Bedingungen geknüpft.
Eltern erhalten eine Leistung vom UWV in Höhe von siebzig Prozent des Tageslohnes, bis zu einer Höhe von siebzig Prozent des maximalen Tageslohnes. Ein wichtiges Element ist, dass die ersten neun Wochen Elternzeit nur bezahlt werden, wenn sie im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Eltern können die Elternzeit flexibel nehmen, zum Beispiel in Form einer Anzahl von Stunden pro Tag, verteilt über mehrere Wochen. Werden die neun Wochen nicht im ersten Jahr in Anspruch genommen, können sie zu den 17 Wochen unbezahlter Elternzeit hinzugerechnet werden. Eltern können die unbezahlte Elternzeit bis zum achten Lebensjahr nehmen. Es handelt sich dann jedoch nicht mehr um eine bezahlte Elternzeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zusätzliche Vereinbarungen über die Gestaltung der Elternzeit treffen.
Die Einführung der bezahlten Elternzeit folgt auf die Einführung eines zusätzlichen Geburtsurlaubs für Partner. Seit dem 1. Januar 2019 erhalten Partner unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr zwei, sondern fünf Arbeitstage Urlaub. Seit dem 1. Juli 2020 erhalten sie weitere fünf Wochen bezahlten Urlaub in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes. Mütter können die neun Wochen bezahlte Elternzeit zusätzlich zum bestehenden Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zum bezahlten Elternurlaub finden Sie auf der Website der Regierung und auf der Website des UWV.