Eltern haben in den Niederlanden Anspruch auf 26 Wochen unbezahlten Erziehungsurlaub. Allerdings macht nur ein Drittel der Eltern davon Gebrauch. Um Eltern zu ermutigen, tatsächlich Elternzeit zu nehmen, werden die ersten neun Wochen der Elternzeit ab dem 2. August 2022 mit bis zu 50 % des Tageslohns vergütet. Der bezahlte Elternurlaub ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
Eltern erhalten eine Leistung vom UWV in Höhe von fünfzig Prozent des Tageslohns, bis zu fünfzig Prozent des maximalen Tageslohns. Ein wichtiges Element ist, dass die ersten neun Wochen nur bezahlt werden, wenn sie im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Das gibt den Familien mehr Zeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen und gemeinsam bewusste Entscheidungen über die Aufteilung von Arbeit und Pflege zu treffen. Der im ersten Jahr nicht genommene Urlaub kann auf die 17 Wochen unbezahlten Urlaubs hinzugerechnet werden. Diese können noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes mitgenommen werden, allerdings ohne Bezahlung. Es bleibt möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzliche Vereinbarungen darüber treffen.
Die Einführung des bezahlten Elternurlaubs folgt auf die Einführung eines zusätzlichen Geburtsurlaubs für Partner. Seit dem 1. Januar 2019 erhalten Partner nicht mehr zwei, sondern fünf Arbeitstage Urlaub unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes. Ab dem 1. Juli 2020 erhalten sie weitere fünf Wochen bezahlten Urlaub in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes. Mütter haben auch Anspruch auf diese neun Wochen bezahlten Elternurlaub, zusätzlich zum bestehenden Mutterschaftsurlaub.
Weitere Informationen können Sie auf der Website der Rijksoverheid lesen.