Niederlande: Weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen und Auslaufen des Corona-Hilfspakets

18. März 2022

Die niederländische Regierung wird ab dem 23. März weitere Lockerungen einführen. Unter anderem entfällt für Personen, die aus der EU oder dem Schengen-Raum in die Niederlande reisen, die Verpflichtung, einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis vorzulegen. Auch wird die Mundschutzpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln abgeschafft und die Empfehlung zur Heimarbeit fällt weg. Für die Teilnahme an großen Indoor-Veranstaltungen werden keine Testnachweise mehr verlangt. Eine Reihe von grundlegenden Empfehlungen gelten jedoch nach wie vor.

Einreise in die Niederlande

Für Personen, die aus der EU oder dem Schengen-Raum in die Niederlande einreisen, entfällt ab dem 23. März die Pflicht zur Vorlage einer Test-, Genesenen- oder Impfbescheinigung. Auch für EU-Bürger, die aus Ländern außerhalb der EU bzw. des Schengen-Raumes in die Niederlande reisen, gibt es keine Einreisebestimmungen mehr. Allen, die in die Niederlande reisen, wird empfohlen, unmittelbar nach der Ankunft und am fünften Tag nach der Einreise einen Selbsttest durchzuführen. Für Nicht-EU-Bürger gilt weiterhin ein EU-Einreiseverbot. Hiervon gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Reisende aus sicheren Ländern, für geimpfte oder genesene Personen sowie für Reisende mit bestimmten Reisegründen.

Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltepunkten endet ebenfalls am 23. März. An belebten Stellen kann man sich und andere durch das Tragen eines Mundschutzes schützen.

Bis auf Weiteres bleibt das Tragen eines Mundschutzes in Flugzeugen und am Flughafen nach der Sicherheitskontrolle Pflicht.

Keine Tests mehr für den Zugang (1G)

Die Einlasskontrolle (1G) gilt derzeit für größere Nachtclubs und Großveranstaltungen ohne feste Sitzplätze (mehr als 500 Besucher). Ab dem 23. März 2022 kann der Zutritt zu diesen Veranstaltungsorten auch ohne Einlasskontrolle erfolgen.

Empfehlungen

Eine Reihe von Empfehlungen zur Vorbeugung von Corona bleiben gültig:

  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Husten und niesen Sie in Ihren Ellbogen.
  • Bleiben Sie bei Beschwerden zu Hause und machen Sie einen (Selbst-)Test.
  • Lüften Sie die Innenräume und sorgen Sie für frische Luft.
  • Holen Sie sich Ihre Impfung, Auffrischungsimpfung oder Wiederholungsimpfung

Eine Übersicht über alle Regeln und Lockerungen finden Sie hier auf der Website der niederländischen Regierung.

Corona-Unterstützungspaket für Arbeitsplätze und Wirtschaft endet im zweiten Quartal 2022

In Anbetracht der Öffnungsschritte in den Niederlanden können Unternehmer sich wieder an die Arbeit machen. Daher wird die Regierung das Corona-Unterstützungspaket ab dem zweiten Quartal (ab dem 1. April 2022) einstellen. Unternehmer können dann die befristeten Sofortmaßnahmen zur Überbrückung von Arbeitsverhältnissen (NOW), den Beitrag zu den ständigen Ausgaben (TVL) und die allgemeine Steuerstundung nicht mehr in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.

Grenzinfopunkte in Ihrer Nähe