In einer Mail an die Schulen informiert das nordrhein-westfälische Schulministerium über die Neuregelung der Quarantäne in Schulen. Wichtigste Neuerung: Die Quarantäne wird in der Regel auf die infizierte(n) Person(en) beschränkt. Kontaktpersonen müssen nur noch in absoluten Ausnahmefällen in Quarantäne. Vorausgesetzt wird, dass Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen, wie regelmäßiges Lüften, Maskenpflicht und regelmäßige Testungen, eingehalten werden.
Die neuen Regeln gelten für die Schulen, auch im Rahmen des Offenen Ganztags und bei anderen schulischen Betreuungsangeboten, in NRW.
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen müssen ab Montag, 20. September 2021, nun drei Schnelltests pro Woche – jeweils ein Test montags, mittwochs und freitags – durchgeführt werden. Die dritte Testung gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Der „Lolli“-Test ist als PCR-Pooltest schon früh zuverlässig, so dass ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich ist.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig –frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne – beendet werden.
Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.