Am 1. Juli 2023 tritt eine neue Ausnahmeregelung in Kraft, die es vielen Grenzgänger*innen ermöglicht weiterhin regelmäßig im Home-Office zu arbeiten, ohne dass dabei die Sozialversicherung ins Wohnland wechselt. Die Vereinbarung ist freiwillig, das heißt es steht den EU-Mitgliedsstaaten frei, ob sie die Vereinbarung unterzeichnen und umsetzen. Die Niederlande wird die Vereinbarung voraussichtlich unterzeichnen. Es ist anzunehmen, dass Belgien und Deutschland sich auch beteiligen werden.
Achtung: Die Regeln zu Besteuerung und Salary-Split werden durch die Rahmenvereinbarung nicht beeinflusst.
Minister van Gennip von dem niederländischen Ministerium SZW (Sociale Zaken en Werkgelegenheid) hat mittels eines Briefs der Tweede Kamer mitgeteilt, dass ein Vereinbarungstext für die Ausnahmeregelung den Mitgliedstaaten vorliegt. Der genaue Inhalt der Vereinbarung ist noch nicht offiziell bekannt.
Obwohl der Text der Vereinbarung noch nicht verfügbar ist, sind ein paar Details schon bekannt. Voraussichtlich wird es zur Regel, dass ein*e Grenzgänger*in beantragen kann im Arbeitsland sozialversichert zu bleiben, wenn weniger als 50% Telearbeit im Wohnland gemacht wird. Wichtig ist aber, den Wortlaut der Vereinbarung abzuwarten. Erst dann kann festgestellt werden auf welche Personengruppen die Vereinbarung zutrifft und welche Voraussetzungen, bezogen auf die Tätigkeiten im Wohnland dieser Personen, erfüllt sein müssen.
Sobald uns mehr Informationen bekannt sind, informieren wir Sie darüber auf unserer Webseite.