Sonderregeln für Unternehmer und Verbände in den Niederlanden

7. Mai 2020

Das Temporäre Gesetz COVID-19 (Tijdelijke Wet COVID-19) in den Niederlanden ermöglicht es, dass eine Sitzung auch digital abgehalten werden kann, wenn dies in den aktuellen Statuten der juristischen Person nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Nach dem Gesetz ist ein digitales Treffen möglich für eine N.V., die B.V., eine Genossenschaft und eine Vereinigung (einschließlich einer Vereinigung von Eigentümern).

Neben der Möglichkeit, eine digitale Sitzung abzuhalten, wurden weitere Regelungen aufgenommen, die für einen B.V. oder eine N.V. wichtig sind. Die Frist für die Einreichung der Jahresberichte durch den Vorstand wird verlängert. Außerdem wird der Vorstand nicht beschuldigt, wenn die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse aufgrund des Coronavirus nicht rechtzeitig erfolgt.

Der Gesetzestext ist hier zu finden.

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