Angepasst am 30. März aufgrund der neuen Bekanntmachung der niederländischen Steuerbehörden
Die Niederlande, Deutschland und Belgien hatten Verträge zur Steuerpflicht bei Home-Office in Zusammenhang mit Corona abgeschlossen. Diese Verträge sind verlängert worden.
Niederlande – Deutschland
Diese Vereinbarung sieht eine stillschweigende Verlängerung um einen Monat vor, sofern sie nicht mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats gekündigt wird. Bisher haben Deutschland und die Niederlande immer rechtzeitig und öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die Vereinbarung tatsächlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verlängern. Dieses Mal war es anders, weshalb davon ausgegangen wurde, dass die Regelung sich stillschweigend um einen Monat verlängert. Mittlerweile haben sich die Niederlande und Deutschland offenbar jedoch darauf geeinigt, die Vereinbarung bis einschließlich 30. Juni 2022 gelten zu lassen.
Deutschland – Belgien
In dieser Vereinbarung wurde auch vereinbart, dass sie stillschweigend um jeweils einen Monat verlängert wird. Sie besagt auch, dass die Frist am 30. Juni 2022 abläuft. Die Länder haben sich darauf verständigt, dass dies die letzte Verlängerung sein wird, da die Corona-Maßnahmen in beiden Ländern weitgehend aufgehoben wurden.
Belgien – Niederlande
In dieser Vereinbarung ist auch festgelegt, dass sie stillschweigend um einen Monat verlängert wird und bis zum 30. Juni 2022 gilt. Belgien und die Niederlande haben sich ebenfalls darauf geeinigt, dass dies die letzte Verlängerung sein wird.
Der Vorteil der Verlängerung bis einschließlich 30. Juni 2022 besteht darin, dass dieses Enddatum dem Datum entspricht, das für die soziale Sicherheit innerhalb der EU vereinbart wurde. Folglich muss bei der Zahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen kein Unterschied gemacht werden.