14.03.2025

Steuerzahlungen in Deutschland auf niederländische Renten

Derzeit fordern einige deutsche Finanzämter niederländische Rentner, die bislang keine Steuererklärung in Deutschland abgegeben haben, aktiv dazu auf, dies nachzuholen.

Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland regelt die Besteuerung von Rentenzahlungen. Für niederländische Rentner, die in Deutschland wohnen, gelten folgende Regeln:

  • Beträgt das gesamte Renteneinkommen (ohne Beamtenpensionen) weniger als 15.000 € brutto pro Jahr, ist man in Deutschland steuerpflichtig.
  • Beträgt das Renteneinkommen mehr als 15.000 € brutto pro Jahr, erfolgt die Besteuerung grundsätzlich in den Niederlanden. Deutschland hat jedoch das Recht, eine zusätzliche Steuer zu erheben, abzüglich der in den Niederlanden bereits gezahlten Steuern.
  • Beamtenpensionen werden immer in den Niederlanden besteuert, unabhängig von ihrer Höhe.

Rentner, die in Deutschland wohnen und niederländische Rentenleistungen erhalten, sollten jährlich eine Steuererklärung in Deutschland abgeben, um mögliche Nachzahlungen oder Steuerrückforderungen zu vermeiden.

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