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6. Januar 2021

Übergangsrecht zwischen der EU und Großbritannien endete am 31. Dezember 2020

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Januar 2020 trat das Übergangsrecht in Kraft. Das Brexit-Abkommen sah vor, dass das Übergangsrecht bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft bleibt. Bis dahin sollte es für die Bürger der EU und des Vereinigten Königreichs keine Änderungen geben.

Das ist seit dem 1. Januar 2021 anders. In letzter Minute haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf eine neue Partnerschaft, die ab dem 1. Januar 2021 gelten wird, geeinigt.

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