Urteil: Belastingdienst darf elektronische Identifizierung mittels eHerkenning nicht verlangen

18. Februar 2022

Das Bezirksgericht Gelderland hat entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, Unternehmer zu verpflichten, Lohnabgaben über das Anmeldemedium eHerkenning abzuführen.

Das Urteil erging im Fall eines Unternehmers aus der Region Gooi, der jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt. Bis 2019 war es möglich, sich auf der Website des Belastingdiensts einzuloggen. Ab 2020 funktioniert das bei der Lohnsteuer nicht mehr. Seither müssen Unternehmer eHerkenning von einer kommerziellen Partei erwerben, um sich beim Belastingdienst direkt einloggen zu können und so ihre Steuererklärungen einzureichen.

Der Unternehmer weigert sich jedoch, für ein Login-Tool zu bezahlen. Er erkennt an, dass er digitale Steuererklärungen einreichen muss, aber dass der Belastingdienst ihn nicht zum Erwerb von eHerkenning verpflichten kann. Da keine Erklärung eingegangen war, schickte der Belastingdienst einen Nachforderungsbescheid über 1.000 Euro.

Der Steuerrichter gab dem Unternehmen Recht und beschloss, den Nachforderungsbescheid aufzuheben. In dem Urteil wird darauf hingewiesen, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage für die Zahlungspflicht gibt, um sich beim Belastingdienst identifizieren zu können. Dass der Unternehmer im Nachhinein einen Teil der Kosten für die eHerkenning vorübergehend erstattet bekommen kann, ändert daran nichts, so das Gericht.

Das Finanzministerium werde das Urteil prüfen, sagte ein Sprecher. Die Parteien können noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Weitere Informationen sind auf der Website rechtspraak.nl zu finden.

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