Verbesserungen für entsandte Beschäftigte in Deutschland

29. Juni 2020

Der Bundestag hat am 18 Juni das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen. Die geänderte Entsenderichtlinie soll einerseits die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern, andererseits die Wirtschaft vor Lohndumping und so entstehender unfairer Konkurrenz schützen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach Deutschland entsandt werden, profitieren künftig stärker als bisher von Arbeitsbedingungen, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind. Damit werden hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unfairer Konkurrenz geschützt.

Statt – wie bisher – nur der Vorschriften über „Mindestentgelte“ sollen künftig die Vorschriften über alle Elemente der „Entlohnung“ gelten. Der Gesetzentwurf regelt auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen).

Zugleich verhindert der Gesetzentwurf, dass Geld, welches die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Erstattung von Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird.

Sofern die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig in allen Branchen auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe und nur für Mindestentgeltsätze. Damit wird sichergestellt, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze oder auch Zulagen (z.B. Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich kann die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Die Zollbehörden kontrollieren die Einhaltung der in solchen Tarifverträgen enthaltenen Entlohnungsbedingungen. Mit dem Gesetzentwurf wird der Zoll wird noch einmal um ca. 1.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt. Damit setzt die Bundesregierung ein weiteres deutliches Zeichen für Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und gegen unlauteren Wettbewerb.

Außerdem sollen langzeitentsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig grundsätzlich von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen profitieren. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelte Arbeitsbedingungen. Genau wie Arbeitgeber in Deutschland müssen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland dann alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge einhalten, also auch den anwendbaren bundesweiten oder auch regionalen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Mit dem Gesetz wird das Beratungs- und Informationsangebot „Faire Mobilität“ durch eine Regelung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstetigt. Das Beratungsangebot soll die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU fair gestalten und dient zudem der Beratung von (entsandten) Arbeitnehmern aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten über die Arbeits- und Sozialrechte.

Der Bundesrat kann nunmehr am 3. Juli abschließend über das Gesetz beraten. Das Umsetzungsgesetz soll zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.

Pressebericht BMAS

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