Der Bundesrat hat am 17. Mai beschlossen, dass erwerbsunfähige Personen, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat, einen Zuschlag zu ihrer Leistung erhalten. Diese Leistungserhöhung wirkt sich auf die Hinterbliebenenrente oder Altersrente aus, die auf die Erwerbsminderungsrente folgt.
Der Zuschlag wird nur an Rentner, Hinterbliebene und Erwerbsgeminderte gezahlt, die am 30. Juni 2024 Anspruch auf eine solche Leistung hatten und deren Leistung nach dem 1. Juli 2024 gezahlt wird.
Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Zeitpunkt des Beginns der Erwerbsminderungsrente. Leistungen, die in der Zeit von Januar 2001 bis einschließlich Juni 2014 begonnen haben, werden um 7,5 % erhöht. Leistungen, die in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 begonnen haben, werden um 4,5 % erhöht.
Der Zuschlag wird ab Dezember 2025 zusammen mit der Leistung gezahlt, bis dahin erhalten die Leistungsempfänger diesen Zuschlag als gesonderte Monatszahlung.
Die Zuschläge müssen nicht beantragt werden, sie werden den Leistungsempfängern automatisch gewährt. Die Anspruchsberechtigten werden im Juli 2024 einen Bescheid erhalten.
Mehr Infos erhalten Sie auf der Website der Deutsche Rentenversicherung.