Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ausgeweitet

24. Juni 2021

Aufgrund der Coronapandemie arbeiten immer mehr Menschen zu Hause im Homeoffice. Es wird erwartet, dass dies auch nach der Pandemie weiter der Fall sein wird. Diese Tatsache hat auch Konsequenzen für die deutsche Unfallversicherung. Diese ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und gilt daher für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversichert sind. Die Unfallversicherung ist eine Versicherung für Berufskrankheiten, Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Im Homeoffice wurde beim Unfallversicherungsschutz bislang zwischen dienstlichen und privaten Wegen unterschieden. Das wurde nun geändert.

Mit dem am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird die entsprechende Vorschrift des SGB VII geändert. Der neu eingefügte Satz lautet:

  • „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“

 Auch die Vorschrift zu Wegeunfällen wird entsprechend ergänzt:

  • „das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten […] fremder Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird“

 Mit dieser Regelung wird der Unfallversicherungsschutz auch auf solche Personen erstreckt, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben und wegen ihrer oder der Kinder ihrer Ehegatten bzw. Lebenspartner Wege zur außerhäuslichen Betreuung zurücklegen.

Bitte beachten! Das Arbeiten von zu Hause aus und das Arbeiten über Grenzen hinweg ist nicht selbstverständlich. Es gelten im Moment Corona-Ausnahmen. Hier finden Sie Informationen darüber, was passiert, wenn Sie in Deutschland wohnen und zu Hause und in den Niederlanden arbeiten. Hier finden Sie Informationen für diejenigen, die in den Niederlanden wohnen und zu Hause und in Deutschland arbeiten.

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