Studium und Nebenjob

Wenn Sie in Deutschland studieren und als Student in Deutschland ein Nebenjob haben, weiterhin Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, sind Sie Grenzgänger. Als Grenzgänger unterliegen Sie dem sozialen Sicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten, also in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland krankenversichern müssen, in Deutschland eine Rente aufbauen und auch in Deutschland steuerpflichtig sind.

Minijob

Ein Minijob (bis 556 € monatlich) in Deutschland ist ein nichtversicherungspflichtiger Nebenjob. Das bedeutet, dass Einwohner der Niederlande oder Belgiens in diesem Fall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben. Wer dennoch einem Minijob nachgeht, sollte sich daher freiwillig bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Dadurch besteht in den Niederlanden oder Belgien weiterhin Anspruch auf die dortige Krankenversicherung sowie auf die WLZ (Pflegeversicherung).

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf „zorgtoeslag“ (Krankenversicherungszuschuss) vom niederländischen Finanzamt haben. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie für die Zeit, in der Sie in Deutschland einen Minijob ausüben, keine AOW-Ansprüche in den Niederlanden aufbauen.

Haben Sie hingegen einen versicherungspflichtigen Job (mit einem Einkommen von mehr als 556 € brutto im Monat), finden Sie weitere Informationen unter `Wohnen in den Niederlanden, arbeiten in Deutschland`.

Werkstudent

Solange das Studium vor dem Job den Vorrang behält, können Studierende von einigen Beiträgen zur Sozialversicherung befreit werden und dadurch Geld sparen.
Studierende, die neben dem Studium jobben, werden nur dann als sogenannte Werkstudenten betrachtet, wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium beansprucht werden. Das Studium muss also die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache bleiben. Hier gilt die 20-Stunden-Regel.

Studierende (und Arbeitgeber) zahlen dann keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge zur Rentenversicherung müssen allerdings geleistet werden.

Wenn Sie in den Niederlanden oder Belgien leben und in Deutschland arbeiten, werden Sie ein Grenzgänger. Nach den europäischen Vorschriften unterliegen Sie nur dem  deutschen Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie in Deutschland nicht sozialversichert sind, haben Sie keine Versicherung in den Niederlanden oder Belgien, aber auch nicht  in Deutschland. Sie müssen sich deshalb freiwillig bei eine Krankenkasse versichern, wie bei einem Minijob.

Arbeiten in beiden Ländern

Wenn Sie sowohl in Ihrem Wohnland als auch in Deutschland arbeiten, legen die europäischen Rechtsvorschriften fest, welchem Sozialversicherungssystem Sie unterliegen.

Arbeiten Sie mindestens 25 % Ihrer Gesamtarbeitszeit in Ihrem Wohnland, dann sind Sie dort sozialversichert. In diesem Fall muss Ihr deutscher Arbeitgeber – auch bei einem Minijob – die Sozialversicherungsbeiträge an die Behörden Ihres Wohnlandes abführen. Liegt Ihr Arbeitsanteil im Wohnland unter 25 %, dann sind Sie in Deutschland sozialversichert. Der Arbeitgeber in Ihrem Wohnland ist verpflichtet, die Beiträge an Ihre deutsche Krankenkasse abzuführen.