Einwohner Deutschlands, die eine WIA- oder WAO-Leistung oder eine WAZ-Leistung vom UWV aus den Niederlanden erhalten, sollten beachten, dass ihre Leistung unabhängig von ihrer Höhe ab dem 1. Januar 2023 in den Niederlanden besteuert wird.
Bis Ende 2022 werden die genannten Leistungen noch in den Niederlanden besteuert, sofern die Summe der Leistungen und Renten aus den Niederlanden einen Betrag in Höhe von 15.000 € brutto pro Jahr übersteigt. Liegen die Einkünfte unter 15.000 € brutto pro Jahr, werden sie bisher in Deutschland besteuert und in den Niederlanden wird keine Lohnsteuer einbehalten. Diese Regelung, die sich nach einer Einkommensgrenze in Höhe von 15.000 € richtet, wird für die genannten Einkünfte am 1. Januar 2023 aufgehoben, so dass WIA- und WAO-Leistungen ab diesem Zeitpunkt immer in den Niederlanden besteuert werden.
Wer von den niederländischen Steuerbehörden von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit worden ist, erhält ab dem 1. Januar 2023 eine Aufhebung dieser Befreiung. Sollte Ihre WIA – oder WAO – Leistung im Januar 2023 keine Abzüge enthalten, können Sie sich an den Belastingdienst Buitenland in Heerlen, Telefonnummer 0031 55 5385385, wenden.
Die Umstellung ist auf eine Änderung des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland zurückzuführen. Für die Besteuerung von Altersrenten und Pensionen gilt weiterhin die Einkommensgrenze in Höhe von 15.000 €.