Seit dem 1. Januar 2024 ändert sich die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Familienangehörigen von Beamten, die innerhalb der EU/EFTA arbeiten. Familienangehörige, die nicht in dem anderen Mitgliedstaat arbeiten und keine kurzfristigen Leistungen beziehen, unterliegen seit diesem Jahr den Sozialversicherungsvorschriften des Wohnlandes. Dementsprechend sind sie nicht mehr in den niederländischen Sozialversicherungen AOW, ANW, Kindergeld und WLZ versichert.
Da die Familienangehörigen demnach nicht mehr AOW-pflichtversichert sind, können (müssen) sie sich freiwillig versichern, die niederländische WLZ Krankenversicherung wird terminiert. Ersatzweise können Sie eine Expat-Versicherung mit zusätzlichen Erstattungsmöglichkeiten abschließen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der SZVK-Website.
Familienangehörige von Diplomaten und Konsularbeamten im Ausland bleiben in der niederländischen Krankenversicherung versichert.