Beantragung einer belgischen Arbeitserlaubnis ab 1. Mai 2026

28. Mai 2026

Seit dem 1. Mai 2026 werden Anträge für fast alle Arbeitskarten über die digitale Plattform ‚Arbeiten in Belgien‚ gestellt. Die Änderung gilt u.a. für Kurzaufenthalte und betrifft ebenfalls Grenzgänger*innen.

Was ist eine Arbeitskarte und wer benötigt sie?

Eine Arbeitskarte ist eine offizielle Arbeitserlaubnis in Belgien für Arbeitnehmer*innen, die nicht Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Die Arbeitserlaubnis wird insbesondere für Nicht-EWR-Arbeitnehmer*innen, die weniger als 90 Tage in Belgien arbeiten, für z.B. Grenzgänger*innen und Au-pairs benötigt. Für eine längere Beschäftigung (von mehr als 90 Tagen) muss in den meisten Fällen eine kombinierte Genehmigung beantragt werden.

Weitere Informationen über die Arbeitserlaubnis und die kombinierte Erlaubnis finden Sie auf dieser Website der flämischen Regierung.

Digitale Bewerbung fast immer die Norm

Mit der neuen Regelung werden fast alle Arbeitskarten in einem digitalen Schalter zentralisiert. Neu im digitalen Schalter sind Arbeitsausweise für eine Beschäftigung von weniger als 90 Tagen und Arbeitsausweise für Grenzgänger*innen.

Bislang mussten diese Anträge per E-Mail bei der zuständigen Region eingereicht werden. Mit der Integration in die Plattform ‚Working in Belgium‘ wird dieser Prozess vollständig digitalisiert. Dies sollte das Verfahren für die Arbeitgeber einfacher, schneller und transparenter machen.

Übergangsfrist bis September 2026

In der Flämischen Region gilt eine Übergangsregelung. Bis zum 1. September 2026 können die Anträge für beide Arbeitskarten noch per E-Mail eingereicht werden. Danach wird der digitale Schalter die einzige Möglichkeit sein, diese Arbeitsausweise zu beantragen.

Andere Regionen stellen schneller auf das neue System um. Die Region Brüssel-Hauptstadt zum Beispiel hat ohne Übergangsfrist begonnen.

Verbindung zu bestehenden digitalen Verfahren

Der Übergang zur Digitalisierung ist Teil einer umfassenderen Entwicklung. Für kombinierte Genehmigungen für eine Beschäftigung, die länger als 90 Tage dauert, können Anträge bereits seit Mai 2021 über die digitale Plattform ‚Working in Belgium‘ gestellt werden. Mit der Erweiterung der Plattform werden nun auch kurzfristige Arbeitsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen für Grenzgänger*innen in dasselbe System integriert.

Ausnahmen bleiben (vorerst)

Nicht alle Arbeitskarten können digital beantragt werden, zumindest noch nicht. Bestimmte Kategorien bleiben also noch außerhalb der Plattform. Dies betrifft insbesondere Au-pairs und speziell für die Region Brüssel-Hauptstadt, Hausangestellte. Für diese Gruppen werden die Anträge weiterhin per E-Mail eingereicht und die Arbeitserlaubnis wird weiterhin physisch zugestellt.

Was bedeutet das für Grenzgänger*innen?

Für Grenzgänger*innen, die in Belgien arbeiten und keine EWR-Bürger*innen sind, wird sich hauptsächlich das Verfahren ändern. Die Anträge werden digital über eine zentrale Plattform gestellt. Dies verringert das Risiko von Verwaltungsfehlern und erleichtert die Nachverfolgung und Bearbeitung der Anträge.

Arbeitgeber tun gut daran, sich rechtzeitig auf der Plattform ‚Working in Belgium‘ zu registrieren und für die flämische Region das Ende der Übergangsfrist am 1. September 2026 zu berücksichtigen.

Mit der Digitalisierung der Beantragung von Arbeitskarten für eine Beschäftigung von weniger als 90 Tagen und von Arbeitskarten für Grenzgänger*innen macht Belgien einen Schritt in Richtung vereinfachter Arbeitsmigrationsverfahren. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitskarte bleiben unverändert. Lediglich die administrative Schwelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen wird gesenkt.

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