Reform des belgischen Arbeitslosenrechts

Das belgische Arbeitslosenrecht wird reformiert. Die Reform sieht insbesondere Übergangsmaßnahmen, eine Begrenzung der Leistungsdauer, einen flexibleren Zugang zu den Leistungen und eine Erhöhung der Anfangsleistung vor. Die Übergangsmaßnahmen werden ab dem 1. Juli 2025 gelten. Die anderen Reformen treten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, nämlich am 1. März 2026. Es folgen kurze […]