Die Niederlande Hochrisikogebiet. Maßnahmen 6. April

6. April 2021

Dieser Artikel wurde am 12. Mai aktualisiert

Deutschland hat die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Dies hat Konsequenzen für den Grenzverkehr, mit zusätzlichen Test- und Anmeldungspflichten. Die Maßnahmen gelten seit Dienstag, 6. April.

Auf nationaler Ebene gilt die Einreiseverordnung: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) – (www.bundesgesundheitsministerium.de). Sie stellt die folgenden Anforderungen / Pflichten an Reisende aus Hochinzidenzgebieten:

  • Es besteht eine Anmeldepflicht vor der Reise nach Deutschland, indem Sie das Formular unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Ausnahmen sind Durchreisen / Transit und Aufenthalte von bis zu 24 Stunden.
  • Ein negatives Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden, muss bei der Einreise vorgelegt werden. Es gelten einige Ausnahmen (siehe unten).

Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat weitergehende Regelungen für den wesentlichen Grenzverkehr eingeführt. Bei bestimmten Kategorien von „Grenzgängern“, wie z.B. Grenzarbeiter, grenzüberschreitende Studierende und Schüler, sowie Eltern mit geteiltem Sorge- / Umgangsrecht usw., reichen zwei Tests pro Woche. Außerdem können sich Beschäftigte und Studierende ohne Kosten testen lassen über www.grenstesten.nl

Für aktuelle Informationen zu Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen siehe Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW.

Grenzkontrollen

Deutschland wird keine nahtlosen Grenzkontrollen einführen, aber stichprobenartige Kontrollen in der Grenzregion durchführen. Wer kein negatives Testzertifikat dabei hat, wird nicht zurückgeschickt, sondern kann einen Test bei einem örtlichen Gesundheitsamt machen. Es kann jedoch ein Bußgeld verhängt werden.

Sehen Sie sich die geänderten Reisehinweise des Außenministeriums hier an: https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies?s=08#anker-coronavirus

 

Viel gestellte Fragen

Was genau ändert sich, wenn ich nach Deutschland gehen muss?

  • Bei der Einreise muss jeder, der älter als 6 Jahre ist, ein negatives Testergebnis mit sich führen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein (nach dem Ergebnis). Gültige Tests sind PCR-Tests, Antigen-(Schnell-)Tests und ggf. auch überwachte Selbsttests mit Testzertifikat.
  • Es ist eine Anmeldung vor der Reise nach Deutschland erforderlich, siehe das auszufüllende Formular unter www.einreiseanmeldung.de. Ausnahmen gelten z. B. für Durchreisende / den Transit und Aufenthalte bis zu 24 Stunden.
  • Es gibt eine Reihe von Ausnahmen für:
    • Grenzgänger (Arbeitnehmer, Schüler, Studenten) müssen eine negatives Testergebnis vorlegen. In der Verordnung steht das maximal 2 Tests pro Woche genügen. Mitarbeiter müssen eine Mitarbeitererklärung vorlegen können.
    • Eltern, die ihr minderjähriges Kind zur Schule bringen und sofort zurückkehren, müssen auch ein Testergebnis vorweisen.
    • Personen, die im Transport-, Personen- und Güterverkehr sind, sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn der Aufenthalt weniger als 72 Stunden beträgt und die Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
    • Für die Binnenschifffahrt haben die Rheinländer eine Sonderregelung getroffen, nach der Schiffer auf ihren Schiffen in Quarantäne gehen können.
    • Transportarbeiter sind von der 24-Stunden-Anmeldepflicht befreit.
    • Für die folgenden Personen sind zwei Test pro Woche ausreichend:
      • Personen, die mindestens zweimal pro Woche die Grenze überschreiten, um:
        • direkte Familienmitglieder zu besuchen;
        • Ehepartner/Partner zu besuchen;
        • die Fürsorgepflicht gegenüber Kindern zu erfüllen;
        • Menschen, die mindestens einmal pro Woche die Grenze überqueren, um sich um Familienmitglieder zu kümmern.
      • Wenn die oben genannten Personen täglich die Grenze überschreiten, sollten sie sich beim Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises oder der Gemeinde melden.

Lockerung der Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene in NRW ab dem 3. Mai

Vollständig gegen Corona Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Ein negativer Testnachweis etwa bei der Einreise oder beim „Click and Meet“ im Einzelhandel, ist nicht mehr notwendig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und nachgewiesen werden können:

  1. Die Impfung ist vollständig und wurde 14 Tage vorher abgeschlossen.
  2. Jemand wurde positiv auf Corona getestet und dieser Test ist mindestens 28 Tage und nicht mehr als 6 Monate alt.
  3. Ein positiver Test in Kombination mit einer Impfung, die mindestens 14 Tage alt ist.

Achtung:: Diese Erklärung muss offiziell in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein. Es ist daher möglich, dass der Impfausweis vom RIVM nicht akzeptiert wird!

Lockerung der Quarantainepflicht für Geimpfte und Genesene in Niedersachsen ab dem 3. Mai

Für Niedersachsen wird die Quarantänepflicht nur gelockert für Personen die vollständig geimpft sind und wo die Impfung mindestens 14 Tage alt ist.

Die Lockerung der Testpflicht für Geimpfte und Genesene ab dem 13. Mai gilt (vorläufig) nicht für Niedersachsen

Warum verschärft Deutschland die Einreisebestimmungen?

  • Aufgrund der hohen Anzahl von Infektionen in den Niederlanden hat die Bundesregierung in Deutschland beschlossen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
  • Am 4. April 2021 wurden die Niederlande Hochinzidenzgebiet eingestuft. Diese Einstufung erfolgt, wenn über einen Zeitraum von sieben Tagen deutlich mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden. Diese Schwelle wird in den Niederlanden deutlich überschritten.
  • Deutschland verschärft diese Regeln nicht ohne Grund. Daher bleibt der dringende Rat: Arbeiten Sie, wo immer möglich, zu Hause und verzichten Sie auf Reisen.

Welche Tests sind für Deutschland geeignet? Muss ich ein Zertifikat haben? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

In Deutschland sind der PCR-Test, der Antigen-(Schnell-)Test und ein Selbsttest unter Aufsicht geeignet. Sie müssen dann ein Zertifikat mit einem negativen Ergebnis haben. Das Zertifikat muss mindestens folgende Angaben enthalten: Art des Tests, Testergebnis, Ihren Vor- und Nachnamen, Datum und Uhrzeit des Tests und Datum und Uhrzeit des Ergebnisses sowie Name, Kontaktdaten (Labor/Firma) und Unterschrift der Person, die den Test durchgeführt hat. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer, spanischer, italienischer oder französischer Sprache vorliegen.

Wo kann ich mich testen lassen, wenn ich nach Deutschland reisen muss?

  • Wenn Sie nach Deutschland reisen, können Sie sich bei einer kommerziellen Teststelle in den Niederlanden testen lassen.
  • Die GGD stellt hierfür keine Prüfzeugnisse aus.
  • Für niederländische Grenzpendler, Schüler und Studenten, die in Deutschland arbeiten oder zur Schule gehen, gibt es die Möglichkeit für ein Test über www.grenstesten.nl. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, können Sie Ihren Arbeitgeber bitten, das Programm auch für die Prüfung seiner Mitarbeiter zu nutzen. (Dies ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.) Sie können dafür auch ein Zertifikat ausstellen.
  • Es bleibt der Ratschlag: Reisen Sie nicht und arbeiten Sie, wann immer möglich, zu Hause.

Kann ich an der Grenze kontrolliert werden?

Nein, Sie werden nicht direkt an der Grenze kontrolliert. Die deutsche Polizei wird jedoch stichprobenartig kontrollieren, ob Sie ein negatives Testergebnis bei sich haben. Wenn Sie keins haben, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden.

Wo und wie oft muss ich mich registrieren?

  • Sie können sich hier registrieren: www.einreiseanmeldung.de.
  • Wenn Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, sind Sie hiervon ausgenommen. Sie müssen jedoch ein negatives Testzertifikat vorlegen können.

Ich wohne in Deutschland/Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen und arbeite in den Niederlanden. Muss ich mich testen lassen? Wo kann ich mich testen lassen?

Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren (nachdem Sie zur Arbeit oder zur Schule gegangen sind), müssen Sie ein Testergebnis mit sich führen. Das bedeutet, dass für Sie die gleichen Regeln gelten, als wenn Sie in den Niederlanden wohnen und zur Arbeit/Schule nach Deutschland gehen würden. Sie können sich vor dem Grenzübertritt in die Niederlande in einem der deutschen Testzentren testen lassen. In der Verordnung ist aufgenommen das Sie maximal 2 Tests pro Woche brauchen.

 

Alle Informationen wurden für Sie durch die Mitarbeiter des GIP mit größter Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt; trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

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