Digitale Rentenübersicht in Deutschland, Belgien und den Niederlanden

15. Januar 2021

Gesetz Digitale Rentenübersicht

Seit Jahresbeginn ist in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz Digitale Rentenübersicht soll die Bürger informieren, welche Ansprüche sie in der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge aufgebaut haben und mit wieviel Geld sie im Ruhestand rechnen können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig auf einer internetbasierten Plattform Informationen über ihre Altersabsicherung einsehen können. Die Plattform wird in einem ersten Schritt als Modellprojekt getestet und soll ab 2023 allgemein verfügbar sein. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund wird eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ errichtet. Diese hat die Aufgabe, die digitale Rentenübersicht zu entwickeln und umzusetzen. Geplant ist, dass man sich mit seiner Steuer ID-Nummer einloggen kann. In einigen Nachbarländern gibt es bereits digitale Rentenübersichten wie etwas in Belgien oder den Niederlanden.

Übersicht über die Alterspension in Belgien

Das Portal mypension.be bietet einen direkten und personalisierten Zugang zur gesetzlichen und berieblichen Rente in Belgien. Versicherte können auf dieser Plattform vom Berufsstart bis zur Rente die Rentenakte verfolgen und erhalten Informationen über ihr Renteneintrittsdatum. Das Angebot richtet sich an (ehemalige) Angestellte, Selbständige und Beamte. Mypension.be enthält keine Informationen über eine private Altersvorsorgung. Um auf die Daten zugreifen zu können, benötigt man einen digitalen Personalausweis, einen Zugangs-Code sowie ein Kartenlesegerät. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zur Altersversorgung in den Niederlanden

Unter mijnpensioenoverzicht.nl können die Ansprüche auf Altersversorgung, die in den Niederlanden aufgebaut wurden, eingesehen werden. Das Portal enthält Informationen über die staatliche Rente (AOW), über betriebliche Pensionen und über private Vorsorgeprodukte. Zudem kann die versicherte Person sehen, welche Ansprüche Hinterbliebene im eigenen Todesfall haben. Versicherte benötigen für den Zugang eine DigiD, eine Identitätskarte mit einem persönlichen PIN-Code oder ein in Europa  anerkanntes Identifizierungsmittel (eIDAS) sowie die Burgerservicenummer (BSN).

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