24.04.2020

Kinderzuschlag und Notfall-Kinderzuschlag

Was ist Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern finanziell, die erwerbstätig sind und ihren eigenen Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen bestreiten können, jedoch nicht den Bedarf ihrer Kinder decken können.
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro pro Kind im Monat.

Wer kann Kinderzuschlag beantragen?
Unter folgenden Voraussetzungen kann Kinderzuschlag für ein unverheiratetes Kind bis 25 Jahre gezahlt werden:
• Das Kind lebt im Haushalt und es wird Kindergeld für das Kind gezahlt.
• Das Einkommen liegt über 900 Euro brutto bei Paaren und 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden.
• Das Einkommen deckt zusammen mit dem Kinderzuschlag, Kindergeld und eventuellem Wohngeld den Bedarf der Familie.
• Das Einkommen überschreitet eine bestimmte Höhe nicht.

Was ist Notfall-Kinderzuschlag?
Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wurde ein Notfall-Kinderzuschlag eingeführt. Der Notfall-Kinderzuschlag richtet sich an Familien, die Einkommensverluste haben, weil sie beispielsweise derzeit Kurzarbeitergeld beziehen oder als Selbständige gravierende Einkommensverluste haben.
Neu hieran ist, dass eine Familie, die ab dem 1. April 2020 einen Antrag auf Kinderzuschlag stellt, keine Einkommensnachweise der letzten 6 Monate erbringen muss, sondern nur über den letzten Monat vor Antragstellung.

Wo kann man Kinderzuschlag und Notfall-Kinderzuschlag beantragen?
Kinderzuschlag und Notfall-Kinderzuschlag werden bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt. Mehr Informationen über dieses Thema finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz. Anhand eines online Lotsen können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben könnten: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine online Beratung in Anspruch zu nehmen.

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