Coronavirus: Unternehmer können Antrag für den Fixkostenzuschuss stellen (Tegemoetkoming Vaste Lasten MKB)

Seit dem 30. Juni 2020 können kleine und mittlere Unternehmen in den Niederlanden, die von den verschiedenen Maßnahmen des Kabinetts zur Eindämmung des Coronavirus direkt betroffen sind, den Antrag auf den Fixkostenzuschuss „Tegemoetkoming Vaste Lasten SME“ (TVL) stellen. Unternehmen können abhängig von der Betriebsgröße, der Höhe der Fixkosten und dem Grad des Umsatzverlustes für Juni bis einschließlich September 2020 einen Zuschuss zu ihren Fixkosten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.

Kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Gastronomie, Freizeit, Veranstaltungen, Messen, Bühnen und Theater können vom Wirtschaftsministerium – zusätzlich zum Lohnkostenzuschuss (NOW) – einen steuerfreien Zuschuss erhalten, um ihre fixen Sachkosten bezahlen zu können. Die Voraussetzungen: Unternehmen müssen von Juni bis September 2020 Umsatzeinbußen von mindestens 30% durch die Coronakrise haben. Der Anteil der Fixkosten am Umsatz beträgt mindestens 4.000 Euro. Höchstens 50% dieses Teils werden kompensiert. Die Entschädigung beträgt mindestens 1.000 Euro und höchstens 50.000 Euro. Die Regelung kann einmalig bis einschließlich 30. Oktober 2020 beantragt werden.

Wo können Unternehmer den Antrag stellen?

Der ‚Tegemoetkoming Vaste Lasten MKB‘ kann beim Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) beantragt werden. Hier gelangen Sie zur Website.

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