In Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mehrere europäische Länder haben daher Regelungen zur Unterstützung ihrer Einwohner getroffen und wollen damit unter anderem Familien mit Kindern finanziell unter die Arme greifen. Aus diesem Grund hat Deutschland den Kinderbonus und Belgien das COVID-19-Zuschlag beschlossen.
Deutschland
Ein zentraler Punkt im Konjunkturpaket der Bundesregierung ist der Kinderbonus. Familien mit Kindern sollen 300 Euro pro Kind erhalten.
Der Betrag soll in zwei Raten im September und Oktober zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt werden. Dies bedeutet, dass kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.
Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, die aber in diesem Jahr geboren werden, erhalten das Geld. So wird der Bonus allen Kindern gewährt, die im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld haben.
Zunächst einmal erhält jede Familie mit Kindern den Bonus. Das Geld wird jedoch bei der Abgabe der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Dies führt dazu, dass Eltern mit höheren Einkommen weniger vom Kinderbonus profitieren.
Der volle Betrag in Höhe von 300 € bleibt nur dann erhalten, wenn verheiratete Eltern mit einem Kind ein Jahreseinkommen von höchstens 67.800 € haben. Eltern mit einem Einkommen ab etwa 85.900 € profitieren nicht vom Kinderbonus. Bei mehreren Kindern steigen diese Einkommensgrenzen. Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten und in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft sind, müssen in Deutschland keine Steuererklärung abgeben und haben daher immer Anspruch auf den Bonus.
Belgien
Eltern, die das Wachstumspaket (Groeipakket) erhalten, haben möglicherweise Anspruch auf den COVID-19-Zuschlag in Höhe von 120 €.
Voraussetzung dafür ist, dass das Einkommen in den Monaten März bis einschließlich Juni nachweislich niedriger ist als im Januar oder Februar. Dieser Einkommensverlust muss mindestens 10% betragen.
Der Zuschlag beträgt insgesamt 120 € und wird in 3 Raten in Höhe von 40 € gezahlt.
Der Zuschlag wird nicht automatisch mit dem Wachstumspaket ausgezahlt, sondern muss separat bei der Auszahlungsstelle des Wachstumspaketes beantragt werden.
Wenn Sie als Grenzgänger außerhalb Belgiens wohnen, aber in Belgien Anspruch auf das Wachstumspaket (Groeipakket) haben, können Sie diesen Zuschlag möglicherweise in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.