Der GrenzInfoPunkt Ems Dollart Region (GIP EDR) hat das niederländische Kabinett um klare Aussagen gebeten, wie Solo-Selbständige in den Grenzregionen während der Corona-Krise finanziell unterstützt werden können. Derzeit ist noch unklar, wie diese Unternehmer unterstützt werden, wenn sie im Nachbarland leben. Als Solo-Selbstständige gelten die Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Es ist ein dringliches Thema, das derzeit bei allen GrenzInfoPunkten viele Fragen aufwirft. Die GIPs beraten Bürger zu den Themen Arbeiten, Studieren und Wohnen im Nachbarland. Auch Unternehmer können sich zu vielfältigen Themen kostenlos beraten lassen.
Den GIP EDR und die anderen GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländisch-belgischen Grenze erreichen dazu viele Anfragen. Viele Solo-Selbständige, die in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden selbständig sind, melden sich. Auch diese Personengruppe ist derzeit von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stark betroffen.
Während es in der Grenzregion unterschiedliche Rettungsschirme und Maßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt – zum Beispiel die „Überbrückungs-Notmaßnahme zur Arbeitserhaltung“ in den Niederlanden und die Kurzarbeitsregelung in Deutschland – ist für Solo-Selbständige noch nicht klar, an wen sie sich wenden müssen, um Unterstützung zu erhalten.
Im nun verfassten Schreiben an das niederländische Kabinett bittet der GIP EDR um eine „konkrete und großzügige Lösung“ für die Personengruppe der Solo-Selbständigen.
Der Brief des GIP EDR im Namen aller GrenzInfoPunkte kann hier heruntergeladen werden.