Infos TOGS-Regelung

Eine andere Regelung, der „Tegemoetkoming ondernemers getroffen sectoren“ (TOGS), bei dem 4.000,- EUR (maximal) an direkt involvierte Unternehmer gezahlt werden, zielt nur auf bestimmte Sektoren ab, wie z.B. Catering, Schönheitspflege, Reisebüros, Fahrschulen oder Fitnesszentren (hier mehr Infos). Der Rijksdienst voor Ondernemers (RVO) Nederland hat die Rückmeldung, dass dieses Programm auch für Unternehmer im Ausland zugänglich ist. Eine Bedingung ist, dass der Unternehmer einen physischen Betriebsstandort in den Niederlanden hat und bei der niederländischen Handelskammer registriert ist. Die betroffenen Sektoren werden derzeit ausgebaut. Leider ist diese Regelung für viele Selbständige nicht möglich, da sie in der Regel an ihrer Wohnadresse angemeldet sind.

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