Entlastungen in Deutschland und den Niederlanden wegen gestiegener Energiekosten

28. März 2022

Erstes Entlastungspaket der Bundesregierung

Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die deutsche Bundesregierung bereits Ende Februar ein Entlastungspaket beschlossen. In 10 Punkte sollten die BürgerInnen bereits zum damaligen Zeitpunkt entlastet werden. Die Punkte umfassen folgende Bereiche:

  1. Eine Umlage auf die Stromkosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entfällt zum 1. Juli 2022. Diese Maßnahme soll die Stromkosten senken.
  2. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für ArbeitnehmerInnen bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  3. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  4. Die Fernpendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer) wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 angehoben und beträgt dann 38 Cent.
  5. Es gibt einen einmaligen Coronazuschuss für Bedürftige in Höhe von 100,- Euro, der mit den existenzsichernden Leistungen ausgezahlt wird.
  6. Es wurde ein Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder zum 1. Juli 2022 in Höhe von 20 Euro auf die Sozialleistungen beschlossen.
  7. Der Mindestlohn soll auf 12 Euro angehoben werden.
  8. Corona-Hilfen für Selbständige, Unternehmen und ArbeitnehmerInnen sollen verlängert werden.
  9. Das Kurzarbeitergeld soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.
  10. Es soll einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende geben. WohngeldempfängerInnen sollen 270 Euro, Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 350 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 70 Euro erhalten. Auszubildende und Studierende im Bafög Bezug sollen 230 Euro pro Person erhalten. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Zweites Entlastungspaket der Bundesregierung

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit weiter steigenden Energiekosten wurde nun ein weiteres Entlastungspaket beschlossen.

In diesem zweiten Entlastungsvorhaben wurde eine Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300,- Euro beschlossen. Sie richtet sich an Erwerbstätige, die einkommenssteuerpflichtig sind, und soll mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Die Pauschale unterliegt jedoch der Einkommenssteuer. Selbständige sollen die Pauschale in anderer Form erhalten.

Weiterhin wurde ein Einmalbonus zum Kindergeld in Höhe von 100,- Euro pro Kind verabredet, der von den Familienkassen ausgezahlt werden soll. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

SozialleistungsbezieherInnen sollen eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 100,- Euro erhalten.

Außerdem soll die Kraftstoffsteuer für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis soll um 30 Cent je Liter fallen und der Dieselpreis um 15 Cent. Im gleichen Zeitraum soll ein Monatsticket für öffentliche Verkehrsmittel für 9 Euro angeboten werden. Einzelheiten zu diesem Entlastungspaket müssen noch ausgearbeitet werden.

Maßnahmen wegen steigender Energiepreise in den Niederlanden

Auch die niederländische Regierung hat erneut ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen steigender Energiepreise und anhaltender Inflation beschlossen.

Mit zusätzlichen Maßnahmen sollen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen bei der Bewältigung der steigenden Energiepreise und der anhaltenden Inflation zu unterstützt werden.

Bei einer erwarteten Inflation in Höhe von 5,2 % in diesem Jahr und einem erwarteten Kaufkraftverlust in Höhe von 2,7 %, hat das Kabinett die einmalige Energiebeihilfe für Personen mit einem Einkommen in der Nähe des Sozialversicherungsniveaus von 200 Euro auf 800 Euro erhöht. Die Beihilfe soll so schnell wie möglich über die Gemeinden ausgezahlt werden.

Die Mehrwertsteuer auf Energie wird ebenfalls für den Zeitraum von sechs Monaten am dem 1. Juli 2022 von 21 % auf 9 % gesenkt. Eine Verringerung der Verbrauchssteuer auf Benzin und Diesel um 21% ist ab dem 1. April 2022 geplant. Dies bedeutet eine Senkung um 17,3 Cent pro Liter für Benzin und 11,1 Cent pro Liter für Diesel.

Insgesamt sind nun 300 Millionen Euro vorgesehen, um einkommensschwache Haushalte bei Energiesparmaßnahmen zu unterstützen und ihre Wohnungen nachhaltiger zu gestalten.

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