Entsendung: Niederländischer Ministerrat genehmigt Gesetzentwurf „Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ in der gesamten EU

Die überarbeitete Entsenderichtlinie schafft ein neues und besseres Gleichgewicht zwischen dem freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und dem Schutz der Rechte entsandter Arbeitnehmer. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Arbeitsbedingungen und -umstände der Arbeitnehmer. Gleiches Entgelt für die gleiche Arbeit am gleichen Ort ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Dies ist in einem Gesetzentwurf enthalten, dem der niederländische Ministerrat auf Vorschlag des Arbeits- und Sozialministers (Sociale Zaken en Werkgelegenheid) Koolmees zugestimmt hat.

Um entsandte Arbeitnehmer besser zu schützen, wird die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1996 um die Wohnverhältnisse sowie um bestimmte Leistungen und Zulagen erweitert. Darüber hinaus ist der ausländische Arbeitgeber verpflichtet, nach einer Entsendungsdauer von 12 Monaten (eventuell auf 18 Monate verlängert) alle Beschäftigungsbedingungen des Mitgliedstaats, in dem die Dienstleistung erbracht wird, zu gewährleisten (mit Ausnahme von Kündigungsansprüchen und ergänzenden betrieblichen Altersversorgungssystemen). Sie stellt auch klar, dass die Zeitarbeitsfirmen weiterhin für die Sicherstellung der korrekten Bezahlung des entsandten Arbeitnehmers verantwortlich sind, auch wenn ein Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz „versetzt“ wird. Die Rechte der entsandten Leiharbeiter wurden fast vollständig an die der nationalen Leiharbeiter angeglichen.

Die Entsenderichtlinie konzentriert sich auf den freien Dienstleistungsverkehr. Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs haben Unternehmen das Recht, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anzubieten und Arbeitnehmer vorübergehend zur Erbringung dieser Dienstleistungen zu entsenden. Auf Grundlage der Entsenderichtlinie haben Arbeitnehmer, die aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat (EU-Länder, Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz entsandt werden, Anspruch auf einen so genannten „harten Kern“ der niederländischen Arbeitsbedingungen, der in Gesetzen und Tarifverträgen festgelegt ist, die für allgemein verbindlich erklärt wurden.

Der Ministerrat hat vereinbart, den Gesetzentwurf dem Raad van State (Staatsrat) zur Stellungnahme zu übermitteln. Der Text des Gesetzentwurfs und die Stellungnahme des Raad van State werden öffentlich, wenn sie der Tweede Kamer (Parlament) vorgelegt werden.