Sie können die Steuererklärung mit Benutzungsnamen und Kennwort einreichen. Mehr hierzu lesen Sie hier.
Wohnen Sie in Deutschland und sind ausländisch steuerpflichtig? Wenn Sie kein DigiD haben, können Sie die Steuererklärung für 2017 mit einem Benutzungsnamen und Kennwort einreichen. Haben Sie für eine vorherige Steuererklärung bereits einen Benutzernamen und ein Kennwort erhalten? Dann können Sie diese einfach benutzen.
Haben Sie kein Steuererklärungsschreiben für 2017 erhalten? Und haben Sie weder Benutzungsnamen noch Kennwort erhalten? Dann können Sie diese selbst beantragen mit der Formular ´Verzoek inloggegevens buitenlandse belastingplichtige voor aangifte inkomstenbelasting´ (nur auf Niederländisch verfügbar). Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger, so haben Sie spätestens bis zum 30. Juni 2018 Ihre Steuererklärung einzureichen.
Checkliste Steuererklärung 2017 ausländische Steuerpflichtige
Persönliche Angaben
- Bürgerservicenummer (BSN) und möglicherweise auch die Ihres Partners und Ihrer Kinder
- Kontonummer Ihres Bankkontos (IBAN, vorzugsweise ein niederländisches Bankkonto)
- DigiD oder – wenn Sie keine DigiD haben – Benutzername und Passwort
- Telefonnummer
- Adressdaten
Einkünfte (weltweit, daher sowohl in den Niederlanden als auch außerhalb der Niederlande)
- alle Jahresübersichten für 2017 (Gehalt, Leibrente, Rente usw.)
Und wenn Sie diese nicht haben:
- Gehaltsabrechnungen
- bezogener Partnerunterhalt
- Einkommensbescheinigung 2017 Ihres Wohnsitzlandes, wenn Sie ein beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer sind
- Anlagekonten
- Bankkonten (niederländische und ausländische)
- Jahresübersicht 2017 Ihres Bankkontos/Ihrer Bankkonten
- Jahresübersicht 2017 Ihres Sparkontos/Ihrer Sparkonten
Wohnen
Sind Sie :
- beschränkt ausländisch steuerpflichtig?
- in den Niederlanden pflichtversichert?
Dann benötigen Sie die Angaben Ihres Wohneigentums in Ihrem Wohnsitzland:
- den Wert Ihres Wohneigentums am 1. Januar 2016
- die Jahresübersicht Ihrer Hypothek für diese Wohnung/dieses Haus
Abzugsposten (nur wenn Sie ein beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer sind, oder wenn Sie in den Niederlanden versichert sind). Sie benötigen Zahlungsbelege. Zum Beispiel:
- Spenden
- Krankenkosten
- Geleistete Partnerunterhaltszahlungen
- Bezahlte Ausbildungskosten
Sonstige (nur wenn Sie ein beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer sind, oder wenn Sie in den Niederlanden pflichtversichert sind)
- Übersicht der erhaltenen Ausbildungsförderung
- Angaben von Darlehen und weiteren Schulden
- Übersicht bezahlter Leibrentenbeiträge
- Übersicht bezahlter Arbeitsunfähigkeitsversicherungen (Aov)
- Dividendendaten