Mindestlohn in den Niederlanden ab 1. Januar 2020

In den Niederlanden gibt es den gesetzlichen Mindestlohn (wettelijk minimumloon) für Arbeitnehmer ab 21 Jahren und den gesetzlichen Mindestjugendlohn (wettelijke minimum jeugdloon) für Arbeitnehmer unter 21 Jahren. Ab den 1. Januar 2020 gelten die folgenden Beträge bei Vollzeitbeschäftigung:

Pro Monat, Woche und Tag

AlterPro MonatPro WochePro Tag
21 Jahre und älter € 1653,60€ 381,60€ 76,32
20 Jahre€ 1322,90€ 305,30€ 61,06
19 Jahre€ 992,15€ 228,95€ 45,79
18 Jahre€ 826,80€ 190,80€ 38,16
17 Jahre€ 653,15€ 150,75€ 30,15
16 Jahre€ 570,50€ 131,65€ 26,33
15 Jahre€ 496,10€ 114,50€ 22,90

Pro Stunde

Wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung 21 Jahre und älter  20 Jahre19 Jahre18 Jahre17 Jahre16 Jahre15 Jahre
36 Stunden€ 10,60€ 8,49€ 6,36€ 5,30€ 4,19€ 3,66€ 3,19
38 Stunden€ 10,05€ 8,04€ 6,03€ 5,03€ 3,97€ 3,47€ 3,02
40 Stunden€ 9,54€ 7,64€ 5,73€ 4,77€ 3,77€ 3,30€ 2,87

Der rechnerische Mindestlohn pro Stunde ergibt sich aus der i.d.R. tarifvertraglich geregelten wöchentlichen Arbeitszeit. Das heißt, in Bereichen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 oder 38 Stunden ist der rechnerische Stundenlohn höher als in den Bereichen, in denen die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt.

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