Nach einer Scheidung wird die Betriebsrente nun automatisch zwischen den beiden Ex-Partnern aufgeteilt. Minister Koolmees für Soziales und Beschäftigung hat dies in einem Brief an der niederländischen Zweiten Kammer vorgeschlagen.
Nach einer Scheidung haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Rente, die Ihr Ex-Partner während der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft erworben hat. Sie müssen Ihre Pensionskasse jedoch rechtzeitig, innerhalb von 2 Jahren, informieren. Wenn Sie dies vergessen oder zu lange aufschieben, müssen Sie die Zahlung selbst mit Ihrem Ex-Partner vereinbaren, auch wenn dieser dies nicht wünscht.
Die Pensionskassen müssen die Pensionsansprüche auch unmittelbar nach der Trennung zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Jetzt geschieht dies nur noch kurz vor Rentenbeginn, sodass die Ex-Partner bei Entscheidungen bezüglich die Rente lebenslang abhängig voneinander bleiben. Zum Beispiel bei der Frage, wann die Rente in Kraft treten soll.
Beide Ex-Partner können künftig getrennt entscheiden und von der ausgeschütteten Rente profitieren. Damit erhalten beide Ex-Partner mehr Kontrolle über ihre eigene Finanzplanung. Nach der Scheidung ist in Ihrer Rentenübersicht sofort ersichtlich, wie viel Rente Sie später erwarten können.
Der Vorschlag sollte mit dem Rentensektor, der Aktuarvereinigung und anderen Beteiligten weiterentwickelt werden. Der Plan wird Mitte 2019 dem niederländische Parlament vorgelegt.