Einkaufen in Deutschland ab Montag 27. April mit Mundschutz

In ganz Deutschland müssen Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ab dem 27. April eine Mundschutzkappe tragen. Niederländer, die im Grenzgebiet wohnen und ihre Einkäufe jenseits der Grenze erledigen, sind daher verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen. Erlaubt ist zum Beispiel auch ein Schal. Darüber hinaus gelten die Maße von 1,5 Meter Abstand, eine gute Husten- und Niesdisziplin und Händewaschen.

Im Internet finden Sie auch Anleitungen zum Nähen eines Mundschutzes.

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