Europawahl 2019

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

Sie können in den Niederlanden für Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union (EU).
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie auch in Deutschland wählen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können diese Anfrage hier herunterladen. Sie müssen diesen unterschriebenen Antrag an die folgende Adresse senden:

  • Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde, in der sie vor ihrer Abreise zuletzt gemeldet waren, zuständig. Hier finden Sie die Adressen.
  • Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
    • Postanschrift:
      Bezirksamt Mitte von Berlin
      13341 Berlin

Wenn Sie in Deutschland leben und die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen

Sie können in Deutschland für Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union (EU).
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.

Wenn Sie die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland wohnen, können Sie auch in den Niederlanden wählen. Um als Einwohner Deutschlands mit niederländischer Staatsangehörigkeit wählen zu können, müssen Sie sich einmalig bei der Gemeinde Den Haag als Wähler registrieren. Sie erhalten dann die Unterlagen für diese Wahl, mit denen Sie per Post abstimmen können. Wenn Sie sich hier registrieren, können Sie auch bei den Wahlen zum Zweiten Kammer Ihre Stimme abgeben.

Weitere Meldungen

Veranstaltungen

GIP next to you

Finder