Lockerung des Zahlungsaufschubs niederländischen Steuer- und Zollverwaltung

Unternehmer und Freiberufler, die aufgrund der Koronakrise in Schwierigkeiten geraten, können einen Zahlungsaufschub beantragen. Dieser Antrag auf Aufschub wird nun flexibler gestaltet: Es wird für alle Unternehmer einfacher, für mehr Steuerarten zu beantragen, und es wird für Kleinunternehmer einfacher, einen Aufschub von mehr als drei Monaten zu erreichen. Es wird auch eine Regelung für Unternehmen getroffen, die ein so genanntes G-Konto haben, das häufig im Baugewerbe oder bei der Zeitarbeit verwendet wird. Auf diese Weise will die Regierung sicherstellen, dass möglichst viele Unternehmer ihr Geschäft weiterführen können.
Es konnte bereits ein Antrag auf Aufschub der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer/Gewerbesteuer gestellt werden. Hinzu kommen jetzt: Glücksspielsteuer, Verbrauchssteuer, die Verbrauchssteuer auf alkoholfreie Getränke, Versicherungssteuer, Vermieterabgabe, Energiesteuer und andere Umweltsteuern und vergleichbare Steuern in der niederländischen Karibik.

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