Arbeitnehmer in den Niederlanden, die von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, Leiharbeiter, deren Vertrag nicht verlängert wird, und Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig werden, haben Anspruch auf eine ´Transitievergoeding´, eine Art Abfindung.
Aus Fragen und Antworten des niederländischen Zweiten Kammer an den zuständigen Minister geht hervor, dass viele Arbeitgeber diese Abfindung nicht automatisch auszahlen, obwohl der Arbeitnehmer Anspruch darauf hat. Der Minister hat angedeutet, dass er das Gesetz ändern wird, damit mehr Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Anspruch erhalten. Dies wird möglicherweise im Jahr 2025 der Fall sein.
Erhält ein Arbeitnehmer keine Abfindung, muss er es innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrags beim Arbeitgeber beantragen. Wird die Entschädigung nicht gezahlt, muss der Arbeitnehmer sie beim Bezirksgericht beantragen.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entlässt oder den befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert. Dies gilt auch für Leiharbeiter Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig werden und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben ebenfalls Anspruch auf eine Abfindung. In diesem Fall erhält der Arbeitgeber eine Erstattung durch das UWV in den Niederlanden.
Mehr über die Transitievergoeding erfahren Sie auf unserer Website und auf der Website der niederländischen Regierung, wo Sie auch ein Berechnungstool finden, mit dem Sie die Höhe der Entschädigung berechnen können (auf Niederländisch).