Arbeitslosigkeit

In diesen Film wird Ihnen erläutert, wie die Vorschriften bei Arbeitslosigkeit sind, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten.

Für die grenzüberschreitenden Regelungen zum Thema Arbeitslosigkeit ist es wichtig, dass Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit Grenzpendler waren. Ein Grenzpendler arbeitet in einem anderen EU-Land als dem, in dem er/sie wohnt und er/sie kehrt mindestens einmal in der Woche in das Land des Wohnsitzes zurück.

Es wird ein Unterschied gemacht, ob Sie voll oder teilarbeitslos geworden sind. Auch im Falle eines Konkurses gibt es Sonderregelungen.

In den Niederlanden gibt es eine gesetzliche Art Abfindung. Manchmal kann diese in bar ausgezahlt werden.

In den Niederlanden haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Tarifverträgen die Zahlung von Arbeitslosengeld nach Ablauf der gesetzlichen Leistung vereinbart. Dies gilt auch für Einwohner Deutschlands

Vollständige Arbeitslosigkeit

Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, beantragen Sie in Deutschland bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld. Dafür benötigen Sie vom UWV in den Niederlanden das Formular PDU1. Dieses Formular können Sie wie folgt beantragen:

  • digital beim UWV
  • telefonisch unter +31 888 982 001
  • schriftlich über die Adresse:
    UWV
    afdeling Verdragen
    Postbus 86
    7550 AB Hengelo
    Nederland

Sie müssen sich 3 Monate vor dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Wenn weniger als 3 Monate zwischen dem Zeitpunkt der Information über Ihre Arbeitslosigkeit und dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit liegen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.

Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, haben Sie die Möglichkeit, für drei Monate unter Beibehaltung Ihres Arbeitslosengeldes ins Ausland zu gehen, um dort Arbeit zu suchen. Eventuell kann dieser Zeitraum um drei Monate verlängert werden. Die grenzüberschreitende Suche nach Arbeit hat keinen Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld.

Sie können sich bei der Agentur für Arbeit auch digital mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden und eine Arbeitslosenleistung beantragen. Wenn Sie die niederländische Nationalität haben, nutzen Sie Ihren DigiD.

Teilarbeitslosigkeit

Bei Teilarbeitslosigkeit, also wenn Sie einen Teil Ihrer Beschäftigung in den Niederlanden behalten, beantragen Sie beim UWV in den Niederlanden Arbeitslosengeld. Teilarbeitslosigkeit liegt unter anderem dann vor, wenn Sie neben dem Arbeitgeber, bei dem Sie arbeitslos werden, noch einen anderen Arbeitgeber haben oder noch in den Niederlanden selbstständig tätig sind.

Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers

Bei Insolvenz Ihres niederländischen Arbeitgebers haben Sie zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung des UWV. Erst nach dieser Lohnfortzahlung können Sie deutsches Arbeitslosengeld erhalten. Für Leistungen im Rahmen einer Insolvenz können Sie sich telefonisch an das UWV wenden (+31 888 982 001). Sie müssen sich allerdings sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Die Transitievergoeding (Abfindung) ist eine gesetzlich vorgegebene Entschädigung, auf die ein Arbeitnehmer im Regelfall Anspruch hat, wenn ein Arbeitsvertrag endet oder beendet wird. Diese Vergütung kann in Form von Geld ausgezahlt werden. Es sei es werden in einem cao (Tarifvertrag) andere Vereinbarungen getroffen. Dazu kann zum Beispiel die Unterstützung bei der Suche nach einer anderen Arbeit gehören.

Nicht jeder, dem gekündigt wird oder dessen Arbeitsvertrag beendet wird, hat Anspruch auf die Transitievergoeding. In den meisten Fällen, wo ein Anspruch besteht, wurde die Person entlassen oder ein befristeter Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.

Wird ein Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst, wird die Transitievergoeding nicht gezahlt. Auch im Falle einer fristlosen Kündigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Erfolgt die Entlassung aufgrund des Erreichens des Rentenalters, besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Abfindung.

Wird der Arbeitsvertrag wegen langfristiger Berufsunfähigkeit gekündigt, besteht ein Anspruch auf die Abfindung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich vom UWV erhalten.

Für jedes volle Beschäftigungsjahr wird eine Vergütung von 1/3 des Monatsgehalts gezahlt. Andernfalls wird die Vergütung anteilig zur geleisteten Arbeitszeit im Jahr berechnet.

Bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverträgen (sofern sie nicht länger als 6 Monate unterbrochen waren) werden alle Arbeitszeiten zusammengerechnet. Zeiten, die über eine Zeitarbeitsfirma für denselben Arbeitgeber gearbeitet wurden, werden ebenfalls dazugezählt.

Bei der Berechnung des Monatslohns wird das Festgehalt einschließlich des Urlaubsgeldes und etwaiger anderer fester Zulagen, wie z. B. einer Jahresendzulage, berücksichtigt. Bei einem oproepcontract (Arbeit auf Abruf) werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der Verdienst berücksichtigt.

Die (gesetzliche) Abfindung ist auf 94.000 € brutto gedeckelt (2024).

Auf der Website der niederländischen Regierung gibt es ein Berechnungstool, mit dem man einschätzen kann, wie hoch die Abfindung sein könnte.

Über die Abfindung müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Am besten informieren Sie sich hierzu beim Belastingdienst.

Wenn der Arbeitgeber bestimmte Kurse und Schulungen gezahlt hat, können diese Kosten von die Abfindung abgezogen werden. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Schulungen und Kurse, die besucht wurden, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder eine andere Arbeit zu finden.

In einem Tarifvertrag kann auch eine andere Regelung getroffen werden. Beispielsweise kann eine Unterstützung bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle vereinbart werden, welche die finanzielle Abfindung ersetzt.

Wenn Sie in Deutschland leben, haben Sie im Falle der Arbeitslosigkeit Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld. Es ist möglich, dass eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wenn alle Kündigungsvorschriften wie Kündigungsfrist, Kündigung durch den Arbeitgeber usw. eingehalten werden, wird die Transitievergoeding nicht auf das deutsche Arbeitslosengeld angerechnet. In vielen Fällen werden die Transitievergoeding und manchmal auch andere Zulagen in eine Vergleichsvereinbarung (vaststellingsovereenkomst) aufgenommen. In einem solchen Fall ist es ratsam, vorher die Vergleichsvereinbarung von der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen zu lassen, damit man Ansprüche nicht verliert.

Leistung PAWW

Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitslos wird, muss in Deutschland Arbeitslosengeld beantragen. Die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung ist begrenzt, in den meisten Fällen beträgt diese 1 Jahr, wenn mindestens 24 Monate gearbeitet wurde, bei älteren Arbeitslosen (58 Jahre oder älter) kann die Leistungsdauer maximal 24 Monate betragen.

Eine niederländische Arbeitslosenunterstützung hängt von den gearbeiteten Jahren ab und wird mindestens 3 Monate und höchstens 24 Monate geleistet.

Die maximale Leistungsdauer in den Niederlanden betrug in der Vergangenheit 36 Monate. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, der Verkürzung der Leistungsdauer durch einen Tarifvertrag entgegenzuwirken. In vielen Tarifverträgen ist der Unterschied in der Leistungsdauer zwischen der alten und der neuen Gesetzgebung inzwischen behoben. Dies bedeutet, dass eine Berechnung nach dem alten und dem neuen Recht erfolgt. Wenn sich herausstellt, dass der Anspruch auf Sozialleistungen nach altem Recht länger andauern würde, dann kann der Arbeitslose während der fehlenden Leistungsmonate stattdessen eine Aufstockung aus der PAWW (Private Aanvulling WW en loongerelateerde WGA) bekommen. WW ist das Arbeitslosengeld und WGA ist die Erwerbsminderungsrente.

Diese Verlängerung der Leistungsdauer gilt nicht nur für Einwohner der Niederlande, die niederländisches Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch für Einwohner Deutschlands, die deutsches Arbeitslosengeld beziehen.

Bei der Beurteilung, ob ein Einwohner Deutschlands Anspruch auf die zusätzliche Arbeitslosenunterstützung aus den Niederlanden hat, wird die Dauer der Leistung auf Grundlage niederländischer Vorschriften berechnet. Ein Beispiel: Wenn Sie in Deutschland 12 Monate lang Anspruch auf eine Arbeitslosenleistung haben und diese in den Niederlanden 18 Monate betragen würde, dann wird das zusätzliche Arbeitslosengeld aus den Niederlanden erst nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit ausgezahlt.

Diese Regelung ist vor allem für ältere Arbeitslose interessant. Sie haben sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland bis zu 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Danach haben Arbeitslose sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland noch ein zusätzliches Jahr Anspruch auf Sozialleistungen.

Diese Regelung gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Personen, die während ihrer Tätigkeit in den Niederlanden arbeitsunfähig geworden sind. Diese Leistung kann im Laufe der Zeit, je nach Beschäftigungsjahren, niedriger ausfallen. Auch hier finden Aufstockungen der Leistungsdauer statt.

Beziehen Sie nur eine Leistung aus dem PAWW und wohnen Sie in Deutschland? Dann können Sie keine niederländische Krankenversicherung oder Vertragsversicherung über die CAK in Anspruch nehmen, da es sich nicht um eine gesetzliche Leistung handelt. Sie können sich dann nur freiwillig bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichern.

Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss einen Tarifvertrag geben, in dem die Verlängerung der WW geregelt ist.
  • Sie müssen mindestens 10 Jahre gearbeitet haben;
  • Die Leistung muss 1 Monat vor Ablauf der gesetzlichen Leistung bei der PAWW beantragt werden;
  • Sie müssen noch immer arbeitslos sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es besteht eine Bewerbungspflicht;
  • In Deutschland haben Sie erst nach Ablauf der gesetzlichen deutschen und niederländischen Leistungszeit Anspruch auf diese Leistung.
  • Mit dieser Sozialleistung ist nicht das Recht auf eine niederländische Krankenversicherung verbunden, es handelt sich um eine private Leistung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung PAWW: www.spaww.nl/deutsch.

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