Wenn Sie in Deutschland studieren und als Student in Deutschland ein Nebenjob haben, weiterhin Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, sind Sie Grenzgänger. Als Grenzgänger unterliegen Sie dem sozialen Sicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten, also in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland krankenversichern müssen, in Deutschland eine Rente aufbauen und auch in Deutschland steuerpflichtig sind.
Minijob
Ein Minijob (€ 520,- Job) in Deutschland ist ein nichtversicherungspflichtigen Nebenjob. Das heißt das ein Einwohner der Niederlande oder Belgien überhaupt keine Krankenversicherung mehr hat. Wenn man trotzdem ein Minijob nachgeht, soll man sich bei eine Deutsche Krankenkasse freiwillig versichern. Damit hat man in den Niederlanden oder Belgien Anspruch auf die niederländische Krankenversicherung und WLZ (Pflegeversicherung). Sie müssen damit rechnen das Sie kein Anspruch haben auf ´zorgtoeslag´ vom niederländischen Finanzamt. Außerdem bauen Sie in den Niederlanden nur eine sehr kleine AOW-Rente auf.
Haben Sie ein versicherungspflichtigen Job (Sie verdienen mehr als € 520,- Brutto im Monat), dann finden Sie alle Informationen unter `Arbeiten in Deutschland aus der Niederlande`.
Werkstudent
Solange das Studium vor dem Job den Vorrang behält, können Studierende von einigen Beiträgen zur Sozialversicherung befreit werden und dadurch Geld sparen.
Studierende, die neben dem Studium jobben, werden nur dann als sogenannte Werkstudenten betrachtet, wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium beansprucht werden. Das Studium muss also die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache bleiben. Hier gilt die 20-Stunden-Regel.
Studierende (und Arbeitgeber) zahlen dann keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge zur Rentenversicherung müssen allerdings geleistet werden.
Wenn Sie in den Niederlanden oder Belgien leben und in Deutschland arbeiten, werden Sie ein Grenzgänger. Nach den europäischen Vorschriften unterliegen Sie nur dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie in Deutschland nicht sozialversichert sind, haben Sie keine Versicherung in den Niederlanden oder Belgien, aber auch nicht in Deutschland. Sie müssen sich deshalb freiwillig bei eine Krankenkasse versichern, wie bei ein Minijob.
Arbeiten in beiden Ländern
Wenn Sie sowohl in Ihrem Wohnland als auch in Deutschland arbeiten, bestimmen die europäischen Rechtsvorschriften, welchem Sozialversicherungssystem Sie angehören. Wenn die Arbeit in Ihrem Wohnland 25 % oder mehr Ihrer Gesamtarbeitszeit ausmacht, sind Sie in Ihrem Wohnland sozialversichert. Das bedeutet, dass Ihr deutscher Arbeitgeber (auch wenn es sich um einen Minijob handelt) Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Wohnland abführen muss.
Beträgt die Arbeit in Ihrem Wohnland weniger als 25 %, muss der Arbeitgeber in Ihrem Wohnland die Beiträge in Deutschland an Ihre deutsche Krankenkasse abführen.