Diejenigen, die nicht geimpft werden dürfen, behalten ihren Anspruch auf Entschädigung.
Update 5. Oktober 2021
Ab dem 1. November können Angestellte, die sich aufgrund von COVID-19 in Quarantäne begeben müssen, bundesweit keine Entschädigungszahlungen mehr in Anspruch nehmen.
Die Regelung im Infektionsschutzgesetz besagt bislang, dass Menschen, die wegen COVID-19 in Quarantäne gehen müssen, für die Tage, an denen sie nicht arbeiten können, eine Entschädigung erhalten.
Viele Bundesländer hatten diese Verordnung bereits aufgehoben, doch ab dem 1. November 2021 gilt sie für ganz Deutschland. Das Land Nordrhein-Westfalen wird die alte Verordnung bereits ab dem 11. Oktober nicht mehr anwenden.
Grund für die Anpassung dieser Regelung ist, dass jede*r die Möglichkeit hat(te), sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, behält die alte Regelung bestand.