Keine Rentensteigerung für westdeutsche Renten

22. März 2021

Jedes Jahr zum 1. Juli erfolgt eine Rentenanpassung für die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlten Renten. In den letzten Jahren waren jeweils Rentenerhöhungen zu verzeichnen. Dieses Jahr sieht die Situation anders aus.

In Deutschland wird noch zwischen Renten, die in den alten oder neuen Bundesländern erworben wurden, unterschieden. Grundlage für die Berechnung der Rente bildet, neben den Entgeltpunkten, die im Laufe der Versicherungszeit erworben wurden, der Rentenwert. Dieser Rentenwert wird jährlich neu angepasst. Es gibt unterschiedliche Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland. Derzeit sind die Renten in den neuen Bundesländern noch niedriger. Die Unterschiede sollen schrittweise abgebaut werden. Daher wird in diesem Jahr nur der ostdeutsche Rentenwert erhöht, so dass die ostdeutschen Renten um 0,72 % steigen. Bis 2024 soll der Wert der ostdeutschen Renten den Wert in den alten Bundesländern erreichen.

Bei der Bestimmung des Rentenwertes wird die Lohnentwicklung und das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern berücksichtigt. Diese Faktoren würden in diesem Jahr normalerweise dazu führen, dass die Renten um 3,25 % gekürzt werden. Da dies gesetzlich nicht zulässig ist, beträgt die Erhöhung in Westdeutschland 0 %.

Haben Versicherte, die beispielsweise in den Niederlanden wohnen, in Ostdeutschland gearbeitet, so bekommen sie für diese Versicherungszeiten die Anpassung für ostdeutsche Länder. Für die anderen Versicherungszeiten erhalten sie die Anpassung westdeutscher Länder. Da die meisten Grenzgänger, die in Deutschland gearbeitet haben und nun in Belgien oder den Niederlanden wohnen, dies in Westdeutschland getan haben, müssen sie damit rechnen, dass ihre deutsche Rente nicht erhöht wird.

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