Bei der Europäischen Kommission wurde am 10.03.2021 eine öffentliche Konsultation gestartet. Ziel ist es, die Situation der Steuerpflichtigen zu verbessern und die Steuerpflichten zu vereinfachen. Dabei werden auch explizit Grenzgänger*innen angesprochen, die in dem Fragebogen ihre Erfahrungen schildern sollen und so zur Verbesserung beitragen können. In der letzten Empfehlung an die Mitgliedsstaaten konnten nicht alle Beschwerden, Petitionen und Bürgeranfragen berücksichtigt werden. Das soll sich nun ändern. Die Befragung wird am 02.06.2021 geschlossen, die daraus resultierende Empfehlung an die Mitgliedsstaaten ist für das 3. Quartal 2021 geplant.
Zielgruppe
An erster Stelle werden hier die EU-Grenzgänger*innen genannt. Diese sollen ihre Sichtweise in dem Fragebogen darlegen. Darüber hinaus sollen auch alle weiteren Interessenträger teilnehmen, die an der Besteuerung von EU-Bürgern beteiligt sind, also nationale Steuerbehörden, zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen, Wirtschaftsverbände, Steuerfachleute und Wissenschaftler.
Ziel der Konsultation
Die öffentliche Befragung dient dazu, Informationen über Probleme zu sammeln, mit denen die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit „direkten Steuern“ (hauptsächlich der Einkommensteuer) derzeit konfrontiert sind, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind, im EU-Nachbarland eine Immobilie kaufen oder dorthin umziehen.
Ein weiteres Ziel der Befragung ist es, in diesem Zusammenhang Informationen über „indirekte Steuern“ (z. B. die Mehrwertsteuer) zu sammeln. Hier sind vor allem die Erfahrungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) interessant.
Beantwortung des Fragebogens
Der Fragebogen und alle Informationen dazu sind auf der entsprechenden Seite der Europäischen Kommission zu finden. Alle Informationen und auch der Fragebogen sind in mehreren EU-Amtssprachen verfügbar. Für die Teilnahme müssen Sie sich einmalig mit einer E-Mail-Adresse registrieren.