Neue Regeln beim Elterngeld ab April 2024 und April 2025

21. Februar 2024

Das Elterngeld ist eine Familienleistung in Deutschland, die fehlendes Einkommen nach der Geburt eines Kindes ausgleichen soll, wenn Eltern das Kind ganz oder teilweise selber betreuen.

Seit der Einführung im Jahr 2007 wurde die Regelungen zum Elterngeld wiederholt überarbeitet. Im Laufe der Zeit wurde das Basiselterngeld um das ElterngeldPlus sowie um den Partnerschaftsbonus ergänzt. Die Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch miteinander kombiniert werden.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt insgesamt 14 Monate, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung der Kinder beteiligen und sie dadurch weniger Einkommen haben. Sie können die Monate untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus können Mütter und Väter länger Elterngeld in Anspruch nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Das ElterngeldPlus ist dann halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Partnerschaftsbonus

Wenn Eltern mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben möchten und daher in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) arbeiten, können sie jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden.

Änderungen

Für Geburten ab dem 01. April 2024 wird ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch in maximal einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich sein. Hiermit sollen Eltern ermutigt werden, Elterngeldmonate abwechselnd mit dem anderen Elternteil in Anspruch zu nehmen. Für Eltern von Mehrlingen und Frühchen sowie beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus sollen Ausnahmen von dieser Regel geschaffen werden.

Auch die Einkommensgrenzen werden sich ändern. Ab dem 1. April 2024 entfällt der Anspruch auf Elterngeld für Paare ab einem zu versteuernden Einkommen von 200 000 Euro pro Jahr. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende soll ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Es wird durch das Finanzamt ermittelt und steht im Steuerbescheid.

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