Wiedereingliederung in NL: Pflicht sich zu äußern

16. Juni 2023

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in den Niederlanden gemeinsam für die Wiedereingliederung verantwortlich. Der Dialog zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil. Um diesen Dialog voranzubringen, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2023 verpflichtet, ihre Meinung zum Wiedereingliederungsprozess zu äußern.

In den Niederlanden besteht eine 104-wöchige Verpflichtung zur (teilweisen) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies gilt auch für deutsche oder belgische Arbeitgeber, wenn sie MitarbeiterInnen beschäftigen, die in den Niederlanden sozialversichert sind. Außerdem muss ein Wiedereingliederungsprozess eingeleitet werden. Die Lohnfortzahlung und Wiedereingliederung gilt auch für Grenzarbeiter aus Deutschland und Belgien, die in den Niederlanden arbeiten und dort sozialversichert sind.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihre Sicht zum Wiedereingliederungsplan zu verschiedenen Zeitpunkten festhalten, z. B. bei der Ausarbeitung und Anpassung des gemeinsamen Plans und bei der Bewertung des ersten Jahres. Die Sicht ist kurz- und langfristig ausgerichtet; Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diese bei Bedarf regelmäßig anpassen. Insgesamt soll das zu einem erfolgreichen Verlauf beitragen. Die Verpflichtung, die Sichtweise auf den Wiedereingliederungsverlauf abzugeben, gilt übrigens nur für Dokumente, die nach dem 1. Juli 2023 erstellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

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