Niederlande: Lohnfortzahlung im Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer angepasst

3. August 2023

Die Leiharbeitsklausel (uitzendbeding) in niederländischen Zeitarbeitsverträgen hat früher oft dazu geführt, dass der/die Beschäftigte anstelle der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) ein Art Krankengeld (ziektewetuitkering) vom UWV erhielt. Dies wurde durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (Hoge Raad) geändert. Leiharbeitnehmer mit einer Leiharbeitsklausel (uitzendbeding) haben seit diesem Datum (17. März 2023) Anspruch auf Lohnfortzahlung anstelle von Krankengeld durch das UWV. Dies ist nun auch im neuen Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer ab dem 1. Juli 2023 enthalten. Das Zeitarbeitsunternehmen muss nun bis zum Ende des Zeitarbeitsvertrags den Lohn bis zu einem Höchstsatz von 90 % weiterzahlen.

 

Die Regelung gilt für Zeitarbeitsunternehmen, die dem ABU (Algemene Bond Uitzendondernemingen) oder NBBU (Nederlandse Bond van Bemiddelings- en Uitzendondernemingen) angeschlossen sind. Nicht angeschlossene Zeitarbeitsunternehmen können abweichende Regeln haben.

Die deutschsprachige Version des Tarifvertrags können Sie hier herunterladen.

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