Deutschland wird die Niederlande und Belgien ab dem 21. November wieder als Hochinzidenzgebiet einstufen. Dies hat Konsequenzen für den Grenzverkehr. Es gibt keine Grenzkontrollen, aber es gilt wieder eine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht!

Wichtig ist das die unterschiedlichen Bundesländer noch zusätzlich verschärfte oder erleichterte Regeln per Allgemeinverfügung erlassen können. Deshalb sollten Sie sich auch bei den Bundesländern informieren.

Allgemeine Informationen bezüglich Einreise und Quarantäne finden Sie auf der Website vom Bundesministerium für Gesundheit.

Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick:

Alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren sind verpflichtet, bei Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis zu verfügen.

Anmeldung

Quarantäne

–          Für Ungeimpfte / Nicht-Genesene:

–          Für Kinder unter 12 Jahre:

Ausnahmen

Grenzpendler*innen/Grenzgänger*innen sowie überhaupt alle Reisenden, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland resp. im Hochrisikogebiet aufhalten, sind grundsätzlich von der Anmelde- und Absonderungspflicht befreit. Das heißt für:

 für Schulbesuch jenseits der Grenze:

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Deutschland arbeiten, gilt eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Mehr darüber können Sie hier lesen. Dies ist unabhängig von den Bedingungen für die Einreise nach Deutschland.