Deutschland wird die Niederlande und Belgien ab dem 21. November wieder als Hochinzidenzgebiet einstufen. Dies hat Konsequenzen für den Grenzverkehr. Es gibt keine Grenzkontrollen, aber es gilt wieder eine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht!
Wichtig ist das die unterschiedlichen Bundesländer noch zusätzlich verschärfte oder erleichterte Regeln per Allgemeinverfügung erlassen können. Deshalb sollten Sie sich auch bei den Bundesländern informieren.
Allgemeine Informationen bezüglich Einreise und Quarantäne finden Sie auf der Website vom Bundesministerium für Gesundheit.
Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick:
Alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren sind verpflichtet, bei Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis zu verfügen.
Anmeldung
- Es besteht eine Anmeldepflicht vor der Reise nach Deutschland, indem Sie das Formular (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Ausnahmen sind Durchreisen / Transit und Aufenthalte von bis zu 24 Stunden. Dieses Formular soll vor der Abreise nach Deutschland ausgefüllt werden.
Quarantäne
- Wenn Reisende sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in den Niederlanden oder Belgien aufgehalten haben, müssen sich Personen, die mit der DEA keinen Impf- oder Genesenennachweis übermittelt haben, direkt nach der Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Die Absonderungszeit beträgt grundsätzlich zehn Tage. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
– Für Ungeimpfte / Nicht-Genesene:
- Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für den Upload der Nachweise sollte der individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt werden.
– Für Kinder unter 12 Jahre:
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit, für sie endet die Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.
Ausnahmen
Grenzpendler*innen/Grenzgänger*innen sowie überhaupt alle Reisenden, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland resp. im Hochrisikogebiet aufhalten, sind grundsätzlich von der Anmelde- und Absonderungspflicht befreit. Das heißt für:
- Grenzpendler*innen/Grenzgänger*innen
- entweder Impf-/Genesennachweis oder 2 Tests pro Woche, auch bei täglichem Pendeln
- keine DEA-Pflicht, wenn sie sich nur bis max. 24 Stunden im Hochrisikogebiet bzw. in Deutschland aufhalten oder Grenzgänger/Grenzpendler sind
- keine Quarantänepflicht, auch nicht für Ungeimpfte, auch ohne Nachweis über betriebliche Notwendigkeit
für Schulbesuch jenseits der Grenze:
-
- keine DEA/Absonderungspflicht bei Aufenthalt jeweils unter 24 Stunden
- Für Schüler*innen unter 12 Jahren: Keine Nachweispflicht bei Einreise.
- Für Schüler*innen ab 12 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind: Nachweispflicht lediglich mit 2 Tests pro Woche bei Aufenthalten unter 24 Stunden oder Ausnahmeregelung im Einzelfall. Ggf. können die Bundesländer per Allgemeinverfügung sogar diese („reduzierte“) Testpflicht noch zusätzlich erleichtern oder modifizieren, z.B. durch Integration in ein ohnehin bestehendes Testregime an Schulen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Deutschland arbeiten, gilt eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Mehr darüber können Sie hier lesen. Dies ist unabhängig von den Bedingungen für die Einreise nach Deutschland.