Reform des belgischen Rentensystems

15. Mai 2024

Am 4. April 2024 hat das belgische Parlament eine Reform des belgischen Rentensystems verabschiedet. Die Reform führt einen neuen Rentenbonus ein, legt eine zusätzliche Bedingung für die Mindestrente fest, wertet die Teilzeitbeschäftigung auf und begrenzt die Angleichung der Beamtenpension.

Rentenbonus

Der neue Rentenbonus ist eine Nettoprämie, die zusätzlich zur Altersrente gezahlt wird. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn man nach dem frühestmöglichen Renteneintritt länger arbeitet. Die Pensionszulage kann bis zu 3 Jahre lang angesammelt werden. Die Ansammlung endet, sobald man die Altersrente erhält. Derzeit gilt eine Übergangsfrist: Der Rentenbonus kann erst ab dem 1. Juli 2024 erworben werden, und man kann frühestens ab dem 1. Januar 2025 mit einer Restrente in Rente gehen, um Anspruch auf den Rentenbonus zu haben.

Die Höhe des Rentenbonus hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Länge der beruflichen Laufbahn, der Dauer des Rentenbonus, der Frage, ob man weiterhin Teilzeit oder Vollzeit arbeitet, und der Art der Auszahlung des Rentenbonus (einmalig oder monatlich). So kann die Altersvorsorgezulage einmalig 33.975 Euro netto oder monatlich 140,40 Euro netto betragen. Eine Reihe von Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes: https://www.sfpd.fgov.be/de/anspruch-auf-eine-pension/pensionsbonus.

Es ist derzeit unklar, wie die niederländischen Steuerbehörden und die deutschen Finanzämter mit diesem Nettobonus aus Belgien umgehen werden.

Mindestrente

Um Anspruch auf die garantierte Mindestrente zu haben, muss man zwei Bedingungen erfüllen. Erstens muss man eine Laufbahn aufweisen, die 2/3 einer vollen Laufbahn entspricht. Eine volle Berufslaufbahn, außer bei Bergleuten, Seeleuten und fliegendem Personal, beträgt 45 Jahre. Dies bedeutet, dass man eine Laufbahn von 30 Jahren nachweisen muss (Arbeitszeiten und Äquivalente). Zweitens, und das ist die neue Bedingung, muss man 20 Jahre lang tatsächlich gearbeitet haben. Diese zweite Bedingung gilt jedoch nicht für alle. Darüber hinaus gelten auch Übergangsmaßnahmen. Weitere Informationen über die garantierte Mindestrente finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes: https://www.sfpd.fgov.be/de/pensionsbetrag/die-berechnung/garantierte-mindestpension.

Beamtenpension

Die Angleichung der Beamtenpension bedeutet, dass sich die Beamtenpension an den Bezügen der aktiven Beamten orientiert. Diese Vorschrift wird ab dem 1. Januar 2025 eingeschränkt. Weitere Informationen über die Angleichung für die Beamtenpension finden Sie auf der Föderalen Pensionsdienstes: https://www.sfpd.fgov.be/de/kompetenzzentrum/angleichung.

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