Rente aus Deutschland: Adressänderung online mitteilen

28. Mai 2024

Rentnerinnen und Rentner, die beispielsweise in den Niederlanden oder Belgien wohnen und aktuell eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen ihren Rentenversicherungsträger informieren, wenn sie umziehen.

Der Renten Service benötigt eine gültige Adresse, um die Rente auszuzahlen. Wird nach einem Umzug keine neue Adresse mitgeteilt, wird die weitere Auszahlung der Rente gestoppt. Eine falsche Adresse fällt in der Regel auf, wenn die jährliche Mitteilung über die Rentenanpassung verschickt wird. Erst wenn der Renten Service Informationen über die neue Adresse hat, wird die Rente wieder ausgezahlt.

Da die Rente von der Deutschen Post AG ausgezahlt wird, werden Änderungen bei Personen, die aktuell eine Rente beziehen, direkt dem Renten Service der Deutschen Post mitgeteilt. Dies kann nun auch online unter www.rentenservice.com erfolgen. Über die Website können auch weitere Änderungen mitgeteilt werden. Lediglich Kontoänderungen von Personen, die nicht in Deutschland wohnen, müssen schriftlich über den Postweg eingereicht werden. Hier wird neben den Informationen zu den Kontoverbindungsdaten eine von der neuen Bank bestätigte und mit allen erforderlichen Unterschriften versehene Zahlungserklärung benötigt. Das Formular können Sie hier herunterladen.

Für alle Änderungsmitteilungen können auch weiterhin die Vordrucke genutzt werden, die in jeder deutschen Postfiliale erhältlich sind. Der Renten Service informiert automatisch die Rentenversicherung über die Änderung.

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