Steuererklärung in den Niederlanden vor dem 1. Mai

23. Februar 2024

Wer in Deutschland oder Belgien wohnt und zur Abgabe einer Steuererklärung in den Niederlanden verpflichtet ist, muss dies vor dem 1. Mai 2024 erledigen. In den vergangenen Jahren war die Frist für die Abgabe der Steuererklärung der 1. Juli. Ab diesem Jahr wird der Termin vorverlegt.

Beantragung einer Fristverlängerung

Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung vor dem 1. Mai abzugeben, kann ein Aufschub beantragt werden, der bis zum 1. September 2024 gewährt wird. Wenden Sie sich dazu telefonisch an das Auslandsfinanzamt in Heerlen, Telefonnummer 0031 55 5385385.

Sie können auch ein Antragsformular ausfüllen, herunterladen und abschicken. Das Formular finden Sie hier.

Sie geben in dem Formular an, um welches Steuerjahr es sich handelt und bis zu welchem Datum Sie einen Aufschub wünschen. In der Regel ist dies der 1. September 2024. Sollten Sie einen längeren Aufschub wünschen, können Sie ein anderes Datum angeben, müssen dies jedoch begründen. Sie tragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Bürgerservicenummer ein und unterschreiben das Formular. Sie können es dann ausdrucken und an das Finanzamt in Heerlen schicken, die Adresse steht auf dem Formular.

Hier finden Sie die deutschsprachige Website des niederländischen Finanzamtes.

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