Belgische Meldepflicht für Auslandsimmobilien

23. Februar 2021

In Belgien ansässige Personen sind bereits seit einiger Zeit verpflichtet, ihre ausländischen Immobilien in der Steuererklärung zu deklarieren. Immobilien werden in Belgien auf der Grundlage des Katastereinkommens besteuert, das ein fiktives Einkommen ist, das dem durchschnittlichen Jahreseinkommen entspricht, das die Immobilie einbringen würde. Bis vor kurzem wurde nur Immobilien, die sich auf belgischem Gebiet befanden, ein Katastereinkommen zugeschrieben. Ausländische Immobilien wurden in der Steuererklärung unterschiedlich – und damit ungleich – behandelt. Belgien wurde für diese Praxis bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, was nun endlich zu einer Gesetzesänderung geführt hat, die diese Ungleichbehandlung beendet.

Als Folge dieser Gesetzesänderung wird auch ausländischen Immobilien ein Katastereinkommen zugewiesen. Dieses Katastereinkommen wird von den belgischen Steuerbehörden auf der Grundlage der von den Eigentümern gemachten Angaben zugewiesen. Es gibt zwei Möglichkeiten für Eigentümer von ausländischen Immobilien. Eigentümer ausländischer Immobilien, die ihre ausländischen Immobilien bereits in einer früheren Steuererklärung deklariert haben, müssen zu diesem Zeitpunkt nichts tun. Die belgischen Steuerbehörden werden sie selbst kontaktieren. Eigentümer, die erst seit dem 1. Januar 2021 ausländische Immobilien erworben haben, sollten innerhalb von vier Monaten nach dem Kauf ein Meldeformular per Mail (foreigncad@minfin.fed.be) oder per Brief (Administration des mesures et des évaluations, Boulevard du Roi Albert II 33, boite 55, 1030 Bruxelles) anfordern.

Diese Gesetzesänderung hat nur Auswirkungen auf das Veranlagungsjahr 2022 (Einkommensjahr 2021). Das bedeutet, dass sich für das Veranlagungsjahr 2021 (Einkommensjahr 2020) noch nichts ändert. Ausländische Immobilien müssen daher noch in diesem Jahr auf die alte Art und Weise erklärt werden; entweder der tatsächliche Mietwert, wenn die Immobilie vermietet ist, oder der fiktive Mietwert, wenn die Immobilie nicht vermietet ist.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website vom FÖD Finanzen.

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